Dienstag, 30. März 2010

Make or buy?

Outsourcing, die Auslagerung von Teilen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses an externe Dienstleister, führt zu einer erheblichen Verringerung der Fertigungstiefe. Das Potenzial, nachhaltig fixe Kosten im Personal- und Sachkostenbereich zu reduzieren, besteht somit grundsätzlich. Im Vorfeld von Outsourcing-Maßnahmen ist daher zu ermitteln, inwieweit die Kosteneinsparung innerhalb des Unternehmens die Kosten des externen Dienstleisters übersteigen kann. Unternehmensberatungen bieten hierfür beispielsweise an, Kostenträger- oder Profitcenter-Rechnungen durchzuführen.

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Montag, 29. März 2010

Cashflow

Der Cashflow (“Zahlungsmittelüberschuss“ einer Periode) stellt die zentrale Größe bei der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute im Rahmen einer möglichen Kreditgewährung dar. Die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers stellt insbesondere auf dessen Kapitaldienstfähigkeit ab, also seine Fähigkeit, den notwendigen Kapitaldienst in Form von Zins- und Tilgungsleistungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit heraus zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird zur Cashflow-Ermittlung das handelsrechtliche Ergebnis herangezogen, vermehrt um nicht liquiditätswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen, und vermindert um außerordentliche Einflüsse.

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Freitag, 26. März 2010

Unternehmensrating

Grundsätzlich umfasst ein Unternehmensrating zwei Bereiche: Das Geschäftsrisiko und das Finanzrisiko. Das Geschäftsrisiko wird durch eine Analyse der Unternehmensstrategie, des Managements, der Wettbewerbsposition des Unternehmens sowie die Berücksichtigung von Branchencharakteristika qualitativ eingeschätzt. Das Finanzrisiko hingegen wird überwiegend quantitativ durch Analysen der Ertragskraft, der Cashflow-Generierung und der Kapitalstruktur ermittelt.

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Donnerstag, 25. März 2010

Liquiditätsreserve

Unter der Liquiditätsreserve werden alle diejenigen Vermögenswerte zusammengefasst, die kurzfristig, also im Grunde täglich, verflüssigt werden können, ohne dass das Risiko von plötzlichen Wertminderungen besteht. Dieser Liquiditätspuffer ist bedeutsam, um seinen bestehenden und kurzfristig möglichen finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen zu können, also nicht in Zahlungsverzug zu geraten.

Auch bei der Geldanlage und der Streuung des Vermögens insgesamt sollte darauf geachtet werden, dass ein hinreichender Teil der Vermögenswerte kurzfristig liquidierbar bleibt, auch wenn dieser Teil notwendigerweise eine geringere Rendite abwirft.

Zur Liquiditätsreserve zählen Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonto, Tagesgelder, kurzfristige Termingelder, Guthaben auf Kreditkartenkonten, täglich fällige Sparguthaben und Geldmarktfonds.

Mittwoch, 24. März 2010

Rürup-Renten: Höhere Freibeträge

Turnusmäßig wurden dieses Jahr die Freibeträge für die Basisrenten (sog. Rürup-Renten) erhöht. Der als Sonderausgaben steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge beträgt nunmehr 70 % von maximal 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Dies bedeutet, dass bis zu 14.000 € (28.000 €) steuerlich geltend gemacht werden können. Etwaige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hierbei angerechnet. Dies ist schlüssig, da die Rürup-Renten zwar für jedermann zugänglich sind, die Förderung jedoch primär als Rentenersatz für Selbstständige, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, ins Leben gerufen wurde.

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Donnerstag, 18. März 2010

Höherer Spielraum bei der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, auf die jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat, bleiben ab diesem Jahr jährlich bis zu 2.640 € von Steuern und Sozialabgaben verschont. Bislang waren es maximal 2.592 €. Daneben bleiben weiterhin Beiträge von bis zu 1.800 € zwar nicht sozialversicherungsfrei, aber immerhin steuerfrei, sofern der Arbeitnehmer keinen nach alter Rechtslage pauschalversteuerten bAV-Vertrag besitzt. Es ist unerheblich, ob die Durchführung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

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Montag, 15. März 2010

EU vergibt Mikrokredite an Existenzgründer

Die Arbeitsminister der EU-Staaten haben beschlossen, sich an den Entwicklungsländern ein Beispiel zu nehmen. Geplant ist, dass ab Juni Arbeitslose künftig für den Sprung in die Selbstständigkeit Mikrokredite von bis zu 25.000 EUR von der Europäischen Union erhalten können. Hierdurch soll die steigende Arbeitslosigkeit eingedämmt werden. Zielgruppe sollen Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Umsatz sein, also insbesondere Existenzgründer.

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Donnerstag, 11. März 2010

Formen des Factoring

Das “unechte“ Factoring stellt keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Forderungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung, also ein Outsourcing auf einen externen Anbieter. Wird die sogenannte Delkredere-Funktion, mit der die Factoring-Gesellschaft das Risiko des Zahlungsausfalls übernimmt, auch in Anspruch genommen, spricht man von “echtem“ Factoring.

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Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert ist der Versicherungsnehmer, in der Regel Freiberufler, selbstständig Gewerbetreibender oder sonstiger Selbstständiger, gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der beruflichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches). Für manche Berufsgruppen ist der Abschluss einer besonderen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (anstelle einer Berufshaftpflicht) gesetzlich oder durch Rechtsverordnung vorgeschrieben, z.B. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler. Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.

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Mittwoch, 10. März 2010

Mehr Insolvenzen in Schleswig-Holstein

Deutlich mehr Unternehmen als im Vorjahr haben 2009 Insolvenzanträge stellen müssen, wie das Statistikamt Nord am 08.03. mitteilte. Nach 1.114 Anträgen 2008 wurde im vergangenen Jahr 1.203 Mal Insolvenz angemeldet, was einem Zuwachs von 8 Prozent entspricht. Eine Pflicht zur Insolvenzantragstellung besteht bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.

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KfW-Sonderprogramm: Zinssenkungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Konditionen des Sonderprogramms “Mittelständische Unternehmen“ nochmals attraktiver gestaltet durch eine Zinssenkung um 0,25 %-Punkte. Die Kreditkosten dieses Sonderprogramms, das Teil der staatlichen Konjunkturpakete ist, liegen somit – abhängig von der Bonität des antragstellenden Unternehmens – zwischen 3,35 % und 7,70 % p.a. Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden sich unter www.kfw-mittelstandsbank.de

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Montag, 8. März 2010

Firmenrechtsschutz-Versicherung

Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Anwalt, Gerichte, Gutachter und gegebenenfalls Kautionen im Falle eines Rechtsstreits. Sie sichert somit, anders als eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, nicht nur das “passive“ Rechtsschutzrisiko ab, sondern tritt auch ein, wenn betriebliche Ansprüche gegen Dritte gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen sind.
Während größere Unternehmen oft eine eigene Rechtsabteilung unterhalten oder zumindest einen eigenen Firmenanwalt beschäftigen, ist der Abschluss einer gesonderten Firmenrechtsschutz-Versicherung insbesondere vorteilhaft für kleinere Betriebe.
Vorzugsweise über unabhängige Finanzdienstleister kann eine möglichst passgenaue Police abgeschlossen werden.

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Donnerstag, 4. März 2010

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird als eine der wichtigsten Versicherungen im betrieblichen Bereich angesehen. Versichert ist der Betrieb bzw. das Unternehmen gegen Schadensersatzansprüche Dritter aus der betrieblichen Tätigkeit heraus. Diese entstehen, wenn Personen oder Sachen zu Schaden kommen, kraft Gesetz (§§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt auch die Funktion einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung bzw. Quasi-Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Forderungen bzw. Schadensersatzansprüche Dritter abwehrt, gegebenenfalls gerichtlich.
Nicht zwangsläufig jedoch haben Versicherungsgesellschaften mit guten Tarifen für eine Privathaftpflicht auch empfehlenswerte Policen für eine Betriebshaftpflicht im Angebot. Unabhängige Finanzdienstleister können bei der Suche helfen.

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Absicherung gegen Ausfall von Leistungsträgern

Aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und ihrer Erfahrungen ist eine Fachkraft in einer Schlüsselposition, eine sogenannte Keyperson, innerhalb eines Unternehmens ein äußerst wichtiger Mitarbeiter. Der längerfristige Ausfall eines Geschäftsführers oder eines Spezialisten hat daher für ein Unternehmen nicht zu unterschätzende finanzielle Auswirkungen. Durch die Absicherung von Keypersons können sich Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines krankheitsbedingten längeren Ausfalls ihrer Leistungsträger schützen. Insbesondere für Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die entsprechende Absicherung die Eindämmung eines unter Umständen existenzbedrohenden Risikos.
Eine geeignete Versicherung hierfür ist die Dread-Disease-Versicherung (auch Schwere Krankheiten Vorsorge genannt). Hierbei wird bei Diagnose einer von bis zu 41 fest definierten Krankheitsbildern eine steuerfreie Einmalzahlung als Kapitalleistung zur Auszahlung fällig.
Die Qualität der angebotenen Policen stellt sich jedoch in Deutschland als sehr unterschiedlich dar. Die Einschaltung eines unabhängigen Finanzdienstleisters ist daher anzuraten.

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Betriebsunterbrechungsversicherung

Die betriebliche Existenz bedrohende Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab.
Versichert hierbei sind jedoch nur die unmittelbaren finanziellen Schäden an den Räumlichkeiten sowie am Inventar. Die darüber hinausgehenden mittelbaren Folgekosten sind entsprechend nicht abgedeckt. Hierunter fallen die betrieblichen Fixkosten. Diese fallen weiterhin produktions- bzw. umsatzunabhängig an, beispielsweise Löhne, Gehälter, Mieten und Pachten.
Eine Zusatzversicherung zur Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Deckung der (mittelbaren) Folgeschäden aufkommt.

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Geschäftsgebäudeversicherung

Eine Geschäftsgebäudeversicherung dient zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude und gegebenenfalls Garagen. Versicherbare Risiken sind (alleine oder in Kombination): Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzlich weitere sogenannte Elementarschäden (durch Flut, Hochwasser oder Lawinenabgang) in die Versicherungspolice einzubeziehen. Gewerbeimmobilien müssen erst durch eine gesonderte Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert werden bei einer gewerblichen Nutzung des Gebäudes von über 50 Prozent. Ansonsten ist das Objekt über eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung versicherbar. Falls das Unternehmen in gemieteten Räumlichkeiten produziert, ist insoweit zu klären, inwieweit die notwendigen Risiken in sachlicher wie in betraglicher Höhe durch die Wohngebäude- bzw. Geschäftsgebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind.

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Geschäftsinhaltsversicherung

Risiken, die die betriebliche Existenz bedrohen, wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden, werden durch eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab. Die aufgeführten Gefahrenquellen sind auch einzeln versicherbar.
Sofern die betriebliche Leistungserstellung in gemieteten Räumlichkeiten vonstatten geht, ist zu überprüfen, inwieweit die einzelnen Risiken bereits durch die Geschäftsgebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung lässt sich auch in Kombination mit einer Geschäftsgebäudeversicherung oder mit anderen Policen im Paket abschließen.

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Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Angesichts steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen bestehen Anreize für den Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge jedoch auch mit Vorteilen verbunden. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind – im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen – sozialversicherungs- und ggf. auch steuerfrei. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine Ersparnis an Lohnnebenkosten bei gleichem Entgelt des Arbeitnehmers. Dies ist gleichbedeutend mit einer Entlastung der Liquidität des Unternehmens.
Neben dem direkten finanziellen Vorteil bestehen weitere Vorteile, sogenannte “weiche Faktoren“: Die Mitarbeitermotivation wird unter sonst gleichen Umständen steigen, verbunden mit entsprechenden Effekten auf das Betriebsklima und die Produktivität. Ebenso wird die Verbundenheit der Mitarbeiter zum Unternehmen gefördert, was eine Senkung der Fluktuationsrate und der damit verbundenen Kosten erwarten lässt. Somit bewirkt die betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Zuschüssen des Arbeitgebers, eine Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für aktuelle und auch potenzielle neue Mitarbeiter.
Sehr bedeutsam ist jedoch die Wahl eines erfahrenen, renommierten Partners für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Einerseits ist die Qualität der angebotenen Altersvorsorgeprodukte sehr unterschiedlich, andererseits sind die Verfahrenswege im Detail überaus kompliziert. Unabhängige Finanzdienstleister können hier gute Dienste bei der Vermittlung leisten.

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Factoring

Unter Factoring versteht man den vertraglich geregelten regelmäßigen Ankauf von (meist kurzfristigen) Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Globalzession. Factoring stellt somit für Unternehmen eine Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Lieferantenkredite dar.
Die Unterschiede zur Aufnahme eines Zessionskredites bei einer Bank oder Sparkasse liegen u.a. in der Bilanzierung: Der Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring führt zu einem Aktiv- bzw. Vermögenstausch; mit Eingang des Verkaufserlöses entsteht eine Erhöhung liquider Mittel bzw. eine Forderung gegen das kontoführende Kreditinstitut anstelle der Warenforderung (Forderung aus Lieferungen und Leistungen).
Vertraglich vereinbaren lässt sich auch, dass der Factor (Forderungskäufer) neben der Finanzierungsfunktion auch eine Dienstleistungsfunktion (Verwaltungsfunktion) sowie eine Delkrederefunktion (Kreditversicherungsfunktion) übernimmt.

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Leasing

Leasing stellt eine spezielle Form der Fremdfinanzierung dar. Leasing-Verträge weisen Merkmale von Mietverträgen, Pachtverträgen, Darlehensverträgen und Kaufverträgen mit Ratenzahlungen auf. Der wesentliche Unterschied gegenüber einer Darlehensfinanzierung besteht darin, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des geleasten Objektes wird. Die Leasingraten stellen im Rahmen betrieblicher Finanzierungen für den Leasingnehmer Betriebsausgaben dar. Entsprechend unterbleibt im Gegensatz zur Darlehensfinanzierung eine Aufteilung der Leistungsrate in Tilgungs- und Zinsanteil. Da die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingobjektes ist, entfällt für den Leasingnehmer im betrieblichen Bereich eine Aktivierung in der Bilanz.

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Dienstag, 2. März 2010

Konsolidierung

Eine Konsolidierung, die Zusammenfassung und Neustrukturierung bestehender Bank- und ggf. Lieferantenverbindlichkeiten, kann für ein Unternehmen geboten sein, wenn die Zinslast aufgrund einer Dauerinanspruchnahme der Kontokorrentkonten zunehmend ansteigt. Konsolidierungen und Umschuldungen werden in der Regel von Kreditinstituten nur unterstützend begleitet, wenn das Unternehmen ein schlüssiges Gesamtkonzept (Status-Quo-Analyse mit Prognoserechnungen) vorlegt. Es empfiehlt sich, hierfür die Dienste versierter Unternehmensberater in Anspruch zu nehmen.

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Rating

Kreditinstitute unterziehen ihre Unternehmenskunden einer regelmäßigen Bonitätsprüfung. Hierzu werden die aktuellen Jahresabschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertungen, unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten ausgewertet. Das Ergebnis, ein Rating des Unternehmens, stellt eine Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Betriebes dar. Die Tragweite kann für das Unternehmen überaus weitreichend sein, da das Rating in der Praxis wesentlichen Einfluss nimmt auf die Kreditkonditionen bzw. auf die weitere Kreditgewährung im Grundsätzlichen. In Zweifelsfragen sollte ein Unternehmen frühzeitig Kontakt zu einer Unternehmensberatung aufnehmen, um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten.

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