Montag, 7. März 2011

Gesellschafterdarlehen

Juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH sind in rechtlicher Hinsicht selbstständige Subjekte, die durch ihre Organe handeln. Insofern sind auch bei einer Ein-Personen-GmbH die Verhältnisse der Gesellschaft und des Gesellschafters strikt zu trennen. Kreditinstitute bilden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und der offensichtlichen starken wirtschaftlichen Verflechtung in diesen Konstellationen eine Kreditnehmereinheit. Auch ist in der Praxis davon auszugehen, dass für Kredite, die an Unternehmen mit einer haftungsbeschränkenden Rechtsform vergeben werden, Bürgschaften der Gesellschafter als Sicherheiten eingefordert werden.
Die Darlehensaufnahme bei ihren Gesellschaftern stellt für eine juristische Person wie eine GmbH eine Möglichkeit der Finanzierung dar. Verbindlichkeiten einer GmbH gegenüber ihrem Allein- oder beherrschenden Gesellschafter werfen ebenso wie entsprechende Forderungen einer GmbH im Rahmen der Analyse des Jahresabschlusses automatisch die Frage hinsichtlich der Werthaltigkeit der entsprechenden Forderung auf. Auf diesen Aspekt im Rahmen von Kreditverhandlungen mit der Hausbank kann man sich mit Unterstützung einer Unternehmensberatung vorbereiten.

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Donnerstag, 11. März 2010

Formen des Factoring

Das “unechte“ Factoring stellt keine (Teilkasko-)Versicherung gegen Forderungsausfälle von Betrieben dar, sondern eine Auslagerung der Debitoren-Buchhaltung, also ein Outsourcing auf einen externen Anbieter. Wird die sogenannte Delkredere-Funktion, mit der die Factoring-Gesellschaft das Risiko des Zahlungsausfalls übernimmt, auch in Anspruch genommen, spricht man von “echtem“ Factoring.

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Donnerstag, 4. März 2010

Factoring

Unter Factoring versteht man den vertraglich geregelten regelmäßigen Ankauf von (meist kurzfristigen) Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Globalzession. Factoring stellt somit für Unternehmen eine Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Lieferantenkredite dar.
Die Unterschiede zur Aufnahme eines Zessionskredites bei einer Bank oder Sparkasse liegen u.a. in der Bilanzierung: Der Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring führt zu einem Aktiv- bzw. Vermögenstausch; mit Eingang des Verkaufserlöses entsteht eine Erhöhung liquider Mittel bzw. eine Forderung gegen das kontoführende Kreditinstitut anstelle der Warenforderung (Forderung aus Lieferungen und Leistungen).
Vertraglich vereinbaren lässt sich auch, dass der Factor (Forderungskäufer) neben der Finanzierungsfunktion auch eine Dienstleistungsfunktion (Verwaltungsfunktion) sowie eine Delkrederefunktion (Kreditversicherungsfunktion) übernimmt.

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