Freitag, 28. Mai 2010

Haftungsfragen bei der Existenzgründung

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, Haftungsgefahren zu erkennen und abzudecken bzw. zu begrenzen. Fragen rund um die Haftung münden in die Themenbereiche “Wahl der Rechtsform des Betriebes“ und “Betriebliche Versicherungen“. Auch die Geschäftsbeziehung zu Kreditinstituten ist tangiert. Eine haftungsbegrenzende Gesellschaftsform (z.B. GmbH) schützt in der Praxis nur vor Dritten. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen in diesen Fällen grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter. Das Privatvermögen des Unternehmers unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), letztlich einem Haftungsrisiko durch den Zugriff Dritter im Falle der Insolvenz.

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Dienstag, 25. Mai 2010

Existenzgründung ohne Banken

Wer bei der Existenzgründung nicht auf Fremdkapital angewiesen ist, benötigt grundsätzlich keinen Business Plan und auch kein Tragfähigkeitskonzept. Dies setzt jedoch in aller Regel voraus, dass man mit hinreichender Gewissheit davon ausgehen kann, dass man auch keinen Kontokorrentkredit benötigt. Auch für einen Dispo auf dem Geschäftskonto verlangen Kreditinstitute zumindest in der Anlaufphase aussagefähiges Zahlenmaterial über das Geschäftskonzept und die geplante Geschäftsentwicklung.

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Freitag, 21. Mai 2010

Rentenversicherungsstatus im Zuge der Existenzgründung

Wer sich im Rahmen einer Existenzgründung in die berufliche Selbstständigkeit begibt, hat sich u.a. mit der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich seines Versicherungsstatus zu befassen. Wer pflichtversichert ist bzw. bleibt, für den ändert sich rentenversicherungsrechtlich nichts, abgesehen von der Beitragsberechnung und -erhebung. Gegebenenfalls besteht aufgrund der Tätigkeit eine Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag jedoch für einen befristeten Zeitraum befreien lassen kann. Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, für den ändern sich, auch wenn freiwillig Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, die Rahmenbedingungen für die Riester-Förderung. Angespartes gefördertes Guthaben aus der Zeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bleibt pfändungssicher, auch gegenüber staatlichen Stellen. Künftige Beiträge für die Riester-Rente hingegen werden mangels Rentenversicherungspflicht nicht mehr staatlich gefördert und zählen nicht zum sog. Schonvermögen.

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KfW Bankengruppe

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) bieten Förderdarlehen nicht nur für Privatpersonen an. Neben Förderdarlehen in der Baufinanzierung, Studienkrediten oder für Anlagen zum Energiesparen bietet die KfW Bankengruppe auch Existenzgründer, Projekte, Investitionen in Deutschland und im Ausland oder auch mittelständische Unternehmen.

Bei Immobilien werden nicht nuder Kauf oder Bau sondern und gerade auch Modernisierungsmaßnahmen oder Sanierung gefördert. Auch umweltfreundliche Maßnahmen (beispielsweise effizientere Heizanlagen oder Wärmedämmung von Altbauten) werden gefördert.

Der unabhängige Unternehmens- und Finanzberater FMW berät Sie gerne umfangreich zu den Förderprogrammen der KfW.

Montag, 17. Mai 2010

Existenzgründung mit Gründungszuschuss

Das “Nachfolgemodell“ der Ich-AG zur Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Gründungszuschuss. Gefördert durch die Agentur für Arbeit wird, wer sich in die hauptberufliche Selbstständigkeit begeben will und dessen Vorhaben tragfähig ist. Dies ist anhand einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle, beispielsweise einen Existenzgründungscoach oder eine Unternehmensberatung, zu belegen. Einzelheiten zum Gründungszuschuss sind in § 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.

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Mittwoch, 12. Mai 2010

Business Plan prüfen lassen

Ein Business Plan stellt sich umfangreicher dar als ein Gründungskonzept, wie es beispielsweise im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses von der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erforderlich ist. Ohne einen ausführlichen Business Plan, oftmals unter Einbeziehung einer Tragfähigkeitsberechnung und Szenario-Analysen, kann eine Existenzgründung, die zur Finanzierung von Gründungs- und Aufbauinvestitionen Fremdkapital benötigt, merklich erschwert werden. Es empfiehlt sich, eine mit Fragen rund um die Existenzgründung befasste Unternehmensberatung in die Erstellung des Business Plans einzubeziehen, um die Kreditgespräche mit Banken erfolgreicher und unproblematischer gestalten zu können.

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Montag, 10. Mai 2010

Leasing prüfen

Es können Finanzierungsprobleme eines Unternehmens bei Kreditinstituten (in der Regel bzw. oftmals nur kurzfristig) dadurch gelöst werden, dass anstehende Investitionen über Leasing finanziert werden. Grundsätzlich scheint dies zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Mitunter etwas niedrigere Bonitätsanforderungen von Leasinggesellschaften im Vergleich zu Banken und Sparkassen sowie eine niedrigere monatliche Belastung durch die Finanzierung. Andererseits ist Leasing nicht vollständig bilanzneutral, da Aufwand und Verbindlichkeit im Rahmen der Jahresabschlussanalyse von Seiten der Hausbank sehr wohl berücksichtigt werden. Schon aus diesem Grund sollten Für und Wider mit einer Unternehmensberatung erörtert werden, wenn bestehenden Finanzierungsproblemen durch Leasing begegnet werden soll.

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Freitag, 7. Mai 2010

Probleme bei der Unternehmensfinanzierung

Eine Unternehmensberatung wird häufig erst dann zu Rate gezogen, wenn die Probleme im Finanzierungssektor bereits ein bemerkenswertes Ausmaß erreicht haben, wenn etwa das negative Finanzergebnis aufgrund eines stetig ansteigenden Zinsaufwands das Rohergebnis, das sich sogar im Branchenvergleich als überdurchschnittlich gut darstellen kann, mehr und mehr zu verzehren droht.
Ernst wird die Lage für ein Unternehmen insbesondere dann, wenn Neuinvestitionen nicht oder nur zu schlechten Konditionen finanziert werden können. Akut wird sie, wenn bereits Anschlussfinanzierungen in Form von Darlehensprolongationen – betrieblich oder auch auf Gesellschafterebene hinsichtlich der privaten Baufinanzierung – auf Probleme stoßen. In diesem Stadium kann eine Unternehmensberatung nurmehr das von den Kapitalgebern zur Bereitstellung weiterer Finanzierungen häufig geforderte Konzept zur Konsolidierung des Unternehmens erarbeiten.

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Mittwoch, 5. Mai 2010

Krankenversicherung mit Gründungszuschuss

Im Rahmen einer Existenzgründung, die seitens der Agentur für Arbeit durch den Gründungszuschuss gefördert wird, ergeben sich mögliche Entlastungen durch geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Für den Förderzeitraum von maximal 15 Monaten gilt nämlich eine reduzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige von aktuell 1.277,50 € statt 1.916,25 €.

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