Dienstag, 26. April 2011

Wofür benötigt man eine Unternehmensberatung?

Externe Unternehmensberater werden bisweilen vergleichsweise selten in die Betriebe geholt, wenn es brennt. Die Fälle, in denen Consultants quasi als Krisenmanagement fungieren sollen, werden mitunter durch die Hausbank des Unternehmens im Zusammenhang mit einem übergeordneten Sanierungskonzept initiiert. Hierbei steht also mindestens die Fortführung der Unternehmensfinanzierung durch die bisherigen Kreditgeber auf dem Spiel, wenn nicht gar die Solvenz des Betriebes insgesamt. Auch in Fragen der Unternehmensstrategie, beispielsweise im Zuge von Fusionen, Übernahmen oder der Expansion in neue Märkte, werden Business Consultants nicht selten ins Boot geholt. Kostenintensive Großprojekte wie etwa die Implementierung einer neuen IT-Plattform werden desgleichen häufig durch die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen durchgeführt. Häufiger stehen jedoch handlichere Probleme auf der Agenda. Beispielsweise benötigen angehende Selbstständige für den Sprung aus der Arbeitslosigkeit, um den Gründungszuschuss für ihre Existenzgründung von der Agentur für Arbeit bewilligt zu bekommen, eine fachkundige Stellungnahme. Hier kann man sich an eine Unternehmensberatung wenden, die die Tragfähigkeit des Vorhabens prüft. Eng damit zusammenhängend ist ein Business Plan. Dieser ist für den Gründungszuschuss nicht erforderlich, wird in aller Regel jedoch von Kreditinstituten zur Auflage gemacht, sofern sie sich an der Finanzierung eines Existenzgründungsvorhabens beteiligen sollen, indem sie die notwendigen Kredite für Anfangsinvestitionen oder Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Ebenfalls ist ein Business Plan für gewöhnlich dann einzureichen, wenn ein Betrieb staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will. Dass die Geschäftsführer bzw. Inhaber eines Unternehmens im Zweifel Mühe haben, den diesbezüglichen Förderdschungel zu durchdringen und die Antrags- und Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Programme selbstständig sicherzustellen, ist dies in der Praxis der Regelfall und nicht die Ausnahme.

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Montag, 18. April 2011

Lohnen sich zinslose Kredite?

Zinslose Kredite stellen sich bei näherer Betrachtung nur selten als tatsächlich zinslos dar. Dies beruht auf dem Umstand, dass im kaufmännischen Geschäftsverkehr selten jemand etwas zu verschenken hat. Darauf liefe ein zinsloser Kredit im wirtschaftlichen Ergebnis hinaus. Eine andere Frage ist indessen, inwieweit Zinsen im Rahmen eines Kredites offen ausgewiesen werden. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen sind Zahlungsziele, die dem Abnehmer gewährt werden, nicht unüblich. Ob es sich bei einem eingeräumten Zahlungsziel, einem Lieferantenkredit, um eine günstige Finanzierung handelt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Nicht selten errechnen sich jedoch Finanzierungskonditionen, welche die üblicherweise von Banken verlangten Zinssätze um mehrere Prozentpunkte übersteigen. Das Unternehmen sollte sich, sofern die Situation des Betriebes darauf hinausläuft, dass die Inanspruchnahme der betrieblichen Kreditlinie im Einzelfall bereits die günstigste Form der Unternehmensfinanzierung darstellt, von einer versierten Unternehmensberatung unterstützen lassen. Die Problematik, dass Finanzierungskosten für die Inanspruchnahme von Fremdkapital nicht offen ausgewiesen und somit vergleichsweise intransparent sind, betrifft neben Lieferantenkrediten auch Leasing. Hier mangelt es auch an der Angabe des Effektiven Jahreszinses als Vergleichsgrundlage zu einem Kredit. Daraus folgt nicht, dass keine Zinsen berechnet werden. Faktisch verdienen sogar zwei Unternehmen an der Finanzierung, nämlich zum Einen die Leasinggesellschaft, zum Anderen die refinanzierende Bank.

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Montag, 11. April 2011

Risiko Zinserhöhung

Die Zinserhöhung vom vergangenen Donnerstag hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Kapitalkosten von Unternehmen, da es sich lediglich um den EZB-Referenzzins handelt. Kurz- bis mittelfristig ist jedoch von mittelbaren Auswirkungen auf den betrieblichen Kapitaldienst infolge steigender Zinsen auszugehen. Der Kapitaldienst, den ein Unternehmen zu erbringen hat, setzt sich zusammen aus den gesamten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus betrieblichen Finanzierungen resultieren. Im Rahmen der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute ist die Frage, inwieweit der Kapitaldienst aus dem betrieblichen Cashflow erbracht werden kann, von herausragender Bedeutung. Die genaue Ermittlung des rechnerischen Kapitaldienstes aus dem zur Verfügung stehenden Zahlenwerk wie insbesondere dem Jahresabschluss variiert im Detail und ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Im einfachsten Fall – ein Betrieb unterhält nur eine Bankverbindung, führt sein Kontokorrentkonto auf Guthabenbasis und nimmt lediglich ein Darlehen und keine weiteren Kredite in Anspruch – ist der Kapitaldienst identisch mit der jährlichen Annuität als Summe der zu leistenden Darlehensraten. Bei Finanzierungsproblemen, die aus einer zunehmenden Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der weiteren oder zusätzlichen Kreditvergabe resultieren, bestehen seitens des Unternehmens grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Senkung der Kapitaldienstverpflichtungen oder Steigerung der Kapitaldienstgrenze. Beide Optionen schließen einander nicht aus und sollten im Zweifelsfall unter Hinzuziehung einer unabhängigen Unternehmensberatung geprüft werden.

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Dienstag, 5. April 2011

Immobilien

Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“? Allgemein definiert ist die Immobilie ein Grundstück oder Bauwerk. Sie gilt als „unbewegliches Sachgut“. Da Immobilien in der Regel auf einem dazugehörigen Grundstück stehen und Boden als nicht vermehrbares Gut gilt, ist eine Immobilie eine sehr gute Geldanlage. Vorausgesetzt, sie erfüllt gewisse Kriterien.

Immobilien werden also als Investition sehr geschätzt. Das liegt daran, dass sich die Investition auf einen Sachwert bezieht. Die Immobilie kann dabei als Renditeobjekt oder für die Altersvorsorge genutzt werden. Da es sich bei jeder Art von Immobilienanlage um eine langfristige Anlage handelt, sollte man vorher genau nachdenken, in welche Immobilie man investieren möchte. Investitionsmöglichkeiten werden einem nämlich sehr viele geboten. Daher heißt es zuerst, sich informieren und herausfinden, was man mit der Investition in eine Immobilie erreichen möchte.

Die meisten Deutschen erwerben eine Immobilie mit dem Ziel, darin zu wohnen und sie bis zum Erreichen der Rente abgezahlt zu haben, um im Ruhestand mehr Geld von der Rente zur Verfügung zu haben. So spart man bereits vorher die Miete und hat die Freiheit, in seinen eigenen vier Wänden zu „walten und gestalten“ wie es einem gefällt. Man ist unabhängig von Vorschriften eines vermeintlichen Vermieters und seinen Mieterhöhungen. Das Geld, das vorher dem Vermieter zu Gute kam, wird dadurch vom ersten Monat in die eigene Zukunft, sprich Ruhestand, investiert. Es hört sich wohl für jeden nach einer guten Altersvorsorge an, wenn man weiß, dass man als Rentner keine Miete mehr zu zahlen hat.

Entscheidet man sich für den Kauf einer Wohnimmobilie, muss man allerdings nicht zwangsläufig selber darin wohnen. Man kann diese auch zunächst vermieten. Das bietet einem neben steuerlichen Vorteilen noch die Möglichkeit, dass man den Abtrag für das Haus oder die Wohnung meist bis zu 100% vom Mieter erhält und somit keinen finanziellen Mehraufwand für den Ankauf der Wohnimmobilie hat. Kommt man dann ins Alter, in dem man sich zur Ruhe setzen möchte, kann man die Wohnimmobilie, die dann im besten Fall schon abgezahlt ist, für sich selber nutzen.

Der Erwerb einer Immobilie, also der Eigentumsübergang, wird immer auf dieselbe Art und Weise vollzogen. Im ersten Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages notwendig. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern. Der Baufinanzierungsrechner bietet ihnen viele Möglichkeiten.