Dienstag, 25. März 2014

Umschulden kann lohnen


Auflaufende Sollsalden auf dem Girokonto sind ein häufiger Frühindikator für ein finanzielles Ungleichgewicht. Dies betrifft Privathaushalte mit einer nicht den regelmäßigen Einkünften entsprechenden Ausgabenpolitik gleichermaßen wie Selbstständige und Unternehmen.

Sofern ein privater Dispositionskredit auf dem Gehaltskonto dauerhaft in Anspruch genommen wird, so dass sich selbst unmittelbar nach Gehaltseingang kein oder kaum Guthaben auf dem Konto befindet, ist der Zeitpunkt gekommen, eine Reduzierung der Finanzierungskosten durch Ablösung der Inanspruchnahme durch eine Umschuldung in einen Ratenkredit voranzutreiben. Kreditgeber kann hierbei die Hausbank des Kunden sein, in vielen Fällen stellt sich nach Durchführung eines sorgfältigen Vergleichs der angebotenen Konditionen jedoch heraus, dass der kostensenkende Effekt noch größer wird, wenn der Kredit bei einer externen, spezialisierten Bank aufgenommen wird. Zu bedenken bei einer Umschuldung in einen Ratenkredit ist, dass dieser planmäßige Tilgungen, die in die monatlichen Kreditraten mit steigender Tendenz eingearbeitet sind, verlangt. Entsprechend ist vom Kreditnehmer eine höhere finanzielle Disziplin im Vergleich zu einem Dispo erforderlich. Dafür wird durch einen Ratenkredit – anders als bei einer Finanzierung über unplanmäßige Verfügungen zu Lasten des Girokontos – auch ein Zinseszinseffekt vermieden und in einer überschaubaren Zeit eine Entschuldung des Kreditnehmers herbeigeführt.

Dieser Effekt, die Finanzierungskosten durch Umschuldung von ursprünglich kurzfristigen Verbindlichkeiten in ein längerfristiges Darlehen zu senken, ist grundsätzlich auch im Unternehmensbereich vorteilhaft. Die Durchführung gestaltet sich in der Praxis jedoch ungemein schwieriger, da eine überhöhte Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites bankseitig als Krisenfrühindikator gewertet werden kann, da die Ursachen oft in rückläufigen Umsätzen und/oder betrieblichen Verlusten zu finden sind. Entsprechend kann es angeraten sein, das gesamte Finanzierungskonzept im Vorfeld unter Einbeziehung einer spezialisierten Unternehmensberatung prüfen bzw. erstellen zu lassen, um gegenüber der Hausbank auf Augenhöhe verhandeln zu können.

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Mittwoch, 12. März 2014

Konsolidierung der Finanzen


Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf bei der Finanzierung des Betriebes. Grundsätzlich ist es für den Betrieb anzuraten, sich einer intensiven Ursachenforschung zu widmen, um proaktiv an einer Lösung mitarbeiten zu können und nicht das Heft des Handelns der kreditgebenden Bank oder Sparkasse zu überlassen.

Falls die überhöhte Inanspruchnahme schlicht auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, kann eine dauerhafte, bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete Erhöhung des Kontokorrentkredites bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer sein.

Nicht selten jedoch zeigt eine tiefergehende Analyse, die vorzugsweise von einer bankenunabhängigen und somit neutralen Unternehmensberatung vorgenommen werden sollte, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht und vielmehr Ausdruck einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität und/oder einer nicht fristenkongruenten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist.

In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten. Häufig, insbesondere bei jungen Unternehmen in der Phase der Existenzgründung, zeigt sich, dass die Konsolidierung nicht nur die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank und Lieferanten berücksichtigen muss, sondern auch darüber hinausgehende private Verbindlichkeiten der Geschäftsinhaber, da mit Beginn der beruflichen Selbstständigkeit keine stringente Trennung von betrieblicher und privater Finanzsphäre vorgenommen wurde.

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Mittwoch, 5. März 2014

Fonds mit Zulage


Unter Riester-Fonds versteht man diejenige Variante der Riester-Rente, bei der der Anleger seine Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds, kurz auch Fonds, investiert. Es handelt sich somit um einen Fondssparplan, der aufgrund der Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berechtigt ist, staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen zu empfangen. Darüber hinaus berechtigen die Beiträge zu einer als Fondssparplan ausgestalteten Riester-Rente ebenso wie bei Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung) zum Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung.

Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass über einen Riester-Fondssparplan grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die höchste Rendite und damit eine möglichst hohe Rente zu erzielen aufgrund des in den jeweiligen Fonds oftmals hohen Aktienanteils. Bei starken Schwankungen realisiert der Anleger, wie bei konventionellen, also nicht staatlich geförderten Fondssparplänen, einen durchschnittlich günstigeren Einstiegskurs im Vergleich zu einer Einmalanlage.

Riester-Fondssparpläne sind grundsätzlich seitens der Anbieter etwas flexibler ausgestaltet, was unregelmäßige Zuzahlungen zusätzlich zum i.d.R. monatlichen Regelbeitrag betrifft. Hinsichtlich der Höhe der staatlichen Förderung bestehen keinerlei Unterschiede zwischen Riester-Fonds und den anderen Varianten der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Ebenso besteht überall kein Verlustrisiko, da die Eigenbeiträge nebst Altersvorsorgezulagen zum Rentenbeginn garantiert sind. Voraussetzung für die Zulagen und gegebenenfalls weitere steuerliche Vergünstigungen sind eine bestehende Rentenversicherungspflicht des Sparers und ein Zulagenantrag. Eine mittelbare Zulagenberechtigung erhält man über einen rentenversicherungspflichtigen Ehegatten. Besonders für Selbstständige ist dieser Aspekt in der Praxis häufig von Bedeutung. Einzelheiten lassen sich problemlos mit Hilfe einer Unternehmensberatung klären. 

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Niedrigere Finanzierungskosten


Finanzierungskosten lassen sich auf vielerlei Arten und Weisen senken. In diese Problemstellung kann sich jedermann zwar grundsätzlich selbstständig einarbeiten, Fachleute bei Schuldnerberatungsstellen oder den Verbraucherzentralen stehen hierfür ergänzend zur Verfügung. Im Unternehmenssektor werden hierfür gemeinhin die Dienste einer Unternehmensberatung in Anspruch genommen.

Neben reinen Kreditkosten bzw. Finanzierungskosten sind auch die sogenannten Nebenkosten des Geldverkehrs zu beachten. Ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühren und ohne Entgelte für Buchungsposten ist heutzutage für praktisch Jedermann erhältlich. Die auf diese Weise ersparten Beträge lassen sich anderweitig nutzbringender verwenden, etwa durch Tilgung bestehender Verbindlichkeiten, also Kredite und andere Finanzierungen.

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