Montag, 30. Mai 2011

Tilgung neu gestalten

Unter entsprechenden Voraussetzungen lässt sich im Rahmen einer anstehenden Prolongation die sogenannte Eigenheimrente (Wohn-Riester) in eine laufende Baufinanzierung zusätzlich integrieren. Zweck ist es hierbei, mit Hilfe dieser Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine schnellere Tilgung der zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums bestehenden Darlehen zu erreichen. Wohn-Riester, die spezielle Variante der Riester-Rente für die private Immobilienfinanzierung, funktioniert, indem die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung einfließen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung. Einkommensgrenzen gelten hingegen nicht, falls man förderberechtigt ist. Falls man nicht zum geförderten Personenkreis zählt, besteht die Möglichkeit, seine Anschlussfinanzierung auf diese Weise optimieren zu können, leider nicht. Vor allen Dingen bei beruflich Selbstständigen stellen sich die Förderbedingungen im Detail als kompliziert dar. Als Ansprechpartner kann für diesen Kundenkreis eine unabhängige Unternehmensberatung fungieren.

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Tilgung neu gestalten

Unter entsprechenden Voraussetzungen lässt sich im Zuge einer anstehenden Anschlussfinanzierung, wenn ohnehin Zins und Tilgung neu vereinbart werden, die sogenannte Eigenheimrente in eine laufende Baufinanzierung zusätzlich integrieren. Zweck ist es hierbei, mit Hilfe dieser Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine schnellere Tilgung der Darlehen zu erreichen, die für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen wurden. Wohn-Riester (umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) funktioniert dergestalt, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung einfließen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung. Vor allen Dingen bei beruflich Selbstständigen stellen sich die Förderbedingungen im Detail als kompliziert dar. Als Ansprechpartner hierfür steht beispielsweise eine in Fragen rund um die Finanzierung bewanderte unabhängige Unternehmensberatung zur Verfügung.

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Freitag, 27. Mai 2011

Eigenkapitalentzug prüfen

Das Eigenkapital eines Unternehmens ist ein knappes Gut, das gehegt, gepflegt und im Idealfall vermehrt sein will. Es hat elementare Funktionen als Haftungsmasse gegenüber Dritten sowie als möglicher Verlustpuffer. Die Eigenkapitalquote, errechnet als Relation von Eigenkapital zu Gesamtkapitel hat immense Bedeutung im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse durch Banken oder einer Unternehmensanalyse durch eine Unternehmensberatung. Die Eigenkapitalquote, betrachtet im Branchenvergleich und im Zeitablauf beeinflusst auch das Rating eines Unternehmens nicht unwesentlich. Die Thesaurierung erwirtschafteter Gewinne und Einlagen der Gesellschafter erhöhen das Eigenkapital; Verluste und Ausschüttungen verzehren es. Entsprechend will es reiflich überlegt sein, außerplanmäßige Entnahmen durchzuführen. Auch größere Anschaffungen oder private Investitionen wie eine Baufinanzierung sind bei geordneten finanziellen Verhältnissen für Selbstständige bzw. Unternehmer als Vollfinanzierung darstellbar.

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Montag, 23. Mai 2011

Anschlussfinanzierung mit Förderung

Auch Selbstständige haben bisweilen den Wunsch nach eigenen vier Wänden und hierfür das notwendige Kleingeld nicht vollständig auf der hohen Kante, so dass es einer Baufinanzierung bedarf. Im Vergleich zu Arbeitnehmern ist die Gestaltung manchmal etwas umständlicher, da nicht alle Banken für diesen Kundenkreis offenstehen. Auch eine Vollfinanzierung ist in der Praxis meist etwas kniffliger darstellbar, da die Kapitaldienstfähigkeit nicht derart gut kalkulierbar ist wie bei Antragstellern im Angestelltenverhältnis. Dessen ungeachtet funktioniert in der Praxis sowohl eine Baufinanzierung im Allgemeinen als auch eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital auch für Selbstständige. Was nicht unbedingt funktioniert, ist die Einbindung von Wohn-Riester als spezielles Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Dies hängt nämlich davon ab, inwieweit der Antragsteller – oder dessen Ehegatte – einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder sich im Beamtenstatus befinden. Unter diesen Voraussetzungen kann man auch erstmals bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung Wohn-Riester in die Baufinanzierung einbauen, um einen schnelleren Schuldenabbau in die Wege zu leiten. Diese Riester-Variante bewirkt dies dadurch, dass die Riester-Zulagen als Sondertilgungen in die Darlehen einer privaten Immobilienfinanzierung einfließen. Die genaue Gestaltung und die Berechtigung hinsichtlich der Förderung können Unternehmer und Selbstständige beispielsweise mit einer unabhängigen Unternehmensberatung besprechen.

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Freitag, 20. Mai 2011

Mit oder ohne?

Wenn man einen Kredit beantragen möchte, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: einen mit Schufa und einen ohne. Letztere Variante wird vielfach beworben, ist aber mitunter als nicht ganz zweifelsfrei hinsichtlich der Seriosität der dahinterstehenden Angebote bzw. Anbieter einzuschätzen. Denn die Einholung einer Schufa-Auskunft gehört ausnahmslos zum Standard, den Banken und Sparkassen bei der Bonitätsprüfung anwenden. Hierbei wird geprüft, ob ein Kunde gut für einen bestimmten Betrag oder auch für ein Girokonto oder eine Kreditkarte ist.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist der größte Informationsdienstleister in Deutschland. Sie arbeitet mit allen Banken und Sparkassen sowie darüber hinaus mit Mobilfunkunternehmen, Leasinggesellschaften, Versandhandelsunternehmen, Kreditkartengesellschaften und zahlreichen anderen angeschlossenen Vertragspartnern zusammen. Man kann übrigens, schon aus Gründen des Datenschutzes, einmal jährlich kostenlos eine Eigenauskunft von der Schufa oder anderen Datendienstleistern anfordern, um Einsicht in die gespeicherten Daten einnehmen zu können. Entsprechendes gilt auch für HIS, das Hinweissystem der Versicherungen.
Bei einem Antrag auf ein Gehaltskonto, einen Ratenkredit, eine Kreditkarte oder eine Baufinanzierung erhält das jeweilige Kreditinstitut einen Einblick in die gespeicherten Daten und damit gewissermaßen auch in die Kreditvergangenheit des Kunden. Bestehende Kredite, Kreditkarten, Leasingverträge und Girokonten sind ebenso ersichtlich wie erledigte Kredite der jüngeren Vergangenheit. Auch sogenannte Negativmerkmale wie beispielsweise gekündigte Kredite sind ersichtlich.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Kaum Bürokratie

Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile. Nicht umsonst wurde sie seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen bestehen jedoch Anreize für alle Beteiligten, also Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber, sich an der bAV zu beteiligen. Manche Arbeitgeber mögen dies als misslich oder hinderlich betrachten, da die Durchführung mit Bürokratie und Verwaltungsaufwand verbunden ist. Insbesondere bei schlanken Lösungen wie der Direktversicherung, dies sind spezielle Versicherungen, bei denen der Betrieb für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung abschließt, hält sich dies insgesamt in sehr engen Grenzen.
Ein Anreiz in Form finanzieller Vorteile besteht bei der bAV für den Arbeitgeber: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers sind (im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen) sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet für den Betrieb geringere Sozialversicherungsabgaben bei gleichem Arbeitnehmerentgelt. Somit sinken die Lohnnebenkosten. Dies ist verbunden mit einem unmittelbaren liquiditätswirksamen Effekt in Bezug auf die Finanzierung des Unternehmens. In Höhe der ersparten Lohnnebenkosten entfällt die Inanspruchnahme betrieblicher Kredite wie des Kontokorrentkredites der Hausbank.
Die Direktversicherung stellt den unkompliziertesten und aus diesem Grund am weitesten verbreiteten Durchführungsweg der bAV dar. Versicherungsnehmer ist hierbei der Arbeitgeber, gegebenenfalls somit auch eine juristische Person des Privatrechts. Versicherte Person bzw. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge, die insgesamt angespart werden, werden entweder alleine vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung, vom Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil oder von beiden gemeinsam getragen. Die bAV zählt im System der Altersvorsorge insgesamt zur sogenannten zweiten Schicht, gemeinsam mit der Riester-Rente.

Dienstag, 17. Mai 2011

Fondsmantel

Ein Fondsmantel hat ein bisschen was von einem Pelzmantel. Er ist nämlich zunächst einmal teuer. Fondspolicen kleiden Fonds in einen Versicherungsmantel. Man investiert also nicht direkt in die Fonds, sondern entschließt eine fondsgebundene bzw. fondsbasierte Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab. Sofern dieser Versicherungsmantel wie auch ein Pelzmantel einen gewissen Schutz bietet, allerdings nicht vor den Unbillen des Wetters, sondern vor Verlusten, stellen Fondspolicen eine Alternative zu Investmentfonds einerseits und zu klassischen Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen dar. Wenn man eine Geldanlage wählt, die einerseits sicher sein soll, andererseits möglichst ertragreich, muss man an irgendeiner Stelle einen Kompromiss eingehen. Die langfristig höheren Erträge, die mit Fonds, speziell Aktienfonds, möglich sind, gehen zwangsläufig mit höheren Risiken einher. Wenn dem Versicherungsnehmer dieses Risiko ganz oder teilweise abgenommen wird, dass die Versicherung Garantieleistungen ausspricht, können Fondspolicen einerseits die höheren Kosten zu einer Direktanlage in Fonds ohne Ausgabeaufschlag rechtfertigen, andererseits eine lukrative Alternative zu klassischen Lebensversicherungen darstellen.
Lebensversicherungen, die nicht nur einen Todesfallschutz, beispielsweise durch Absicherung einer Baufinanzierung, bieten, sondern auch zum Sparen genutzt werden, werfen grundsätzlich niedrigere Renditen ab als reine Rentenversicherungen. Hier sollte man vor dem Abschluss unbedingt vergleichen und sicherstellen, ein passgenaues Produkt zu kaufen. Was die Form der Geldanlage innerhalb einer privaten Rentenversicherung betrifft, so spricht umso mehr für Fondspolicen, je niedriger die Kosten, besser die Fonds und umfassender die Garantieleistungen sind, die die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer einräumt. Wie bei Versicherungen allgemein üblich, lohnt auch ein Blick ins Kleingedruckte: Bei Tod des Versicherungsnehmers in der Ansparphase sollten die Erben bzw. der Bezugsberechtigte nicht nur die eingezahlten Beiträge, sondern auch die gegebenenfalls höheren Erträge aus dem Fondsguthaben erhalten.

Montag, 16. Mai 2011

Förderung für Selbstständige

Auch für Unternehmer und Selbstständige kann die Riester-Rente interessant sein. Das Salz in der Suppe bei dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge stellt die staatliche Förderung dar. Hiervon kann jedermann auf zweierlei Wegen profitieren: Entweder direkt oder indirekt über den Ehegatten. Insofern kann auch für Selbstständige, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, eine Riester-Förderung und damit die Möglichkeit, diese lukrative Form der geförderten Altersvorsorge zu nutzen, in Betracht kommen. Insbesondere Existenzgründer, die in nicht wenigen Fällen mit vergleichsweise kleinen Budgets zu kämpfen haben, können hier mit wenig Auswand viel bewirken. Ob und in welchem Ausmaß unter welchen Konstellationen für Existenzgründer die Riester-Förderung zum Tragen kommt, sollten diese mit einer in Fragen rund um die Existenzgründung bewanderten Unternehmensberatung besprechen. Zu beachten ist nämlich hierbei grundsätzlich, dass die Förderbedingungen eher kompliziert als simpel gestrickt sind: Rentenversicherungspflichtige Selbstständige können ihren nicht rentenversicherungspflichtigen Ehegatten zur Riester-Förderung verhelfen, umgekehrt können nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige gegebenenfalls über ihren Ehegatten gefördert werden.

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Mittwoch, 11. Mai 2011

Steigende Lücken

Wer sich als Selbstständiger nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in auskömmlichem Ausmaß für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben verlassen kann, muss logischerweise aus eigener Kraft seine private Altersvorsorge auf die Beine stellen, d.h., erwirtschaften. Ein verbreitetes und beliebtes Instrument hierzu waren Lebensversicherungen. “Waren“ trifft es insoweit besser als “sind“, da die Verbreitung – Neuabschlüsse und bestehende Verträge – seit Jahren rückläufig ist und zudem eine anhaltend hohe Zahl von Policen vorzeitig gekündigt wird. Dies hängt unmittelbar mit der sinkenden Beliebtheit von kapitalbildenden klassischen Lebensversicherungen zusammen. Die Rendite dieser Form der langfristigen Geldanlage stellt sich nämlich seit Längerem als rückläufig dar. Bedingt durch anhaltend niedrige Zinsen konnten die Versicherer in der überwiegenden Zahl der Fälle die ursprünglich bei Vertragsbeginn unverbindlich prognostizierten Überschussbeteiligungen nicht mehr aufrecht erhalten, sondern mussten hierbei Abstriche machen. Die Gesamtverzinsung des eingesetzten Kapitals bleibt also bei vielen aktuell laufenden Verträgen unter den Erwartungen. Für diejenigen, die hierbei absehbare Lücken bei der Altersvorsorge schließen wollten, ergibt sich die Konsequenz, dass sich die entsprechende Lücke vergrößert. Welche Optionen im konkreten Einzelfall die sinnvollste ist – Verträge weiterführen und auf Besserung hoffen, Beiträge reduzieren (oder Vertrag komplett beitragsfrei stellen) und parallel alternative Vorsorge betreiben, beispielsweise mit guten Fondspolicen oder mit Fondssparplänen mit Fonds ohne Ausgabeaufschlag, oder – meist der teuerste Weg – die Lebensversicherung kündigen, sollte man eingehend prüfen und hierzu sich nicht scheuen, die Dienste einer unabhängigen Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um jeweils Pro und Contra einzelner Möglichkeiten eingehend durchzudiskutieren.

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Dienstag, 3. Mai 2011

Zinseszinseffekt meiden

In Abhängigkeit von der Struktur der Unternehmensfinanzierung besteht für Betriebe in Zeiten steigender Zinsen das Risiko, dass die Finanzierungskosten einen überproportionalen Anstieg verzeichnen, bedingt durch den Zinseszinseffekt. Dieser schlägt sich durch die dauerhafte Inanspruchnahme variabel verzinslicher Kredite wie dem Betriebsmittelkredit auf dem Kontokorrentkonto nieder. Die Auswirkungen verschlechterter Kreditkonditionen infolge gestiegener Zinsen werden unmittelbar ergebniswirksam durch die Belastung des Rechnungsabschlusses, der in aller Regel vierteljährlich durch die Kreditinstitute vorgenommen wird. Mit steigenden Volumina bezogen auf die Inanspruchnahme des Betriebsmittelkredits reagiert der Zinsaufwand entsprechend deutlicher in Bezug auf die Ertragslage und die Liquiditätsausstattung des Unternehmens. Genauso, wie man Arbeitnehmern nur empfehlen kann, bei einer dauerhaften Inanspruchnahme des Dispos auf dem Gehaltskonto eine Umschuldung in einen Ratenkredit in Betracht zu ziehen, um einerseits günstigere Zinssätze zu erhalten und somit die Finanzierungskosten zu senken, andererseits auch eine regelmäßige Tilgung der entstandenen Verbindlichkeiten zu gewährleisten, so ist Unternehmen eine Umschuldung des Überhangs an kurzfristigem Fremdkapital in mittelfristige Darlehen nahezulegen, sofern der Bodensatz der teuren Kredite nicht absehbar anderweitig getilgt werden kann. Da neben der Reduzierung des Zinsaufwands und der Eindämmung des Zinseszinseffektes auch eine qualitative Verbesserung der Bilanzstrukturen einhergeht, indem zielgerichtete Umschuldungsmaßnahmen die Anfälligkeit gegenüber weiteren Zinserhöhungen reduzieren, sollten Unternehmen nicht zögern, die bestehenden Optionen mit Hilfe einer in Finanzierungsfragen versierten Unternehmensberatung zu prüfen und sodann in die Wege zu leiten.

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Montag, 2. Mai 2011

Welche Versicherungen benötigen Existenzgründer?

Welche Firmenversicherungen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung notwendig sind, hängt wie vieles im Leben von den Umständen des Einzelfalls ab. In der sehr deutlichen Mehrheit aller Fälle wird jedoch ein Schutz gegen Haftungsrisiken durch Abschluss einer Betriebshaftpflicht, gegebenenfalls auch einer Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht, vonnöten sein. Wie auch bei einer Privathaftpflicht kann man den Verzicht hierauf angesichts überschaubarer Prämien mit falschem Geiz gleichsetzen. Ob darüber hinaus weitere Policen zwingend benötigt werden, hängt maßgeblich vom Tätigkeitsfeld des zu gründenden Betriebes ab, verbunden mit Art und potenzieller Höhe latenter Haftungs- oder anderer Risiken.
Bevor sich Existenzgründer allerdings intensiv mit betrieblichen Risiken und entsprechenden Versicherungen auseinandersetzen, sollte stets zum Anlass der Existenzgründung der private Versicherungsschutz auf den Prüfstand gestellt werden. Zum Einen kann ein klassischer Versicherungscheck, der darauf abzielt, teure und gegebenenfalls unnötige Policen bzw. Zusatzversicherungen zu optimieren, ohnehin von Zeit zu Zeit nicht schaden. Wichtiger ist in Zusammenhang mit einer Existenzgründung, dass man sich die Änderungen in Hinblick auf die soziale Absicherung, die ein Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse im Besonderen mit sich bringt.
Tangiert ist der sozialversicherungsrechtliche Status in Bezug auf die Rentenversicherung, die Krankenversicherung in Verbindung mit der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Welche Wahlrechte oder Möglichkeiten zur gegebenenfalls befristeten Befreiung von Pflichtversicherungen in einigen Versicherungszweigen gibt, die im individuellen Einzelfall in Betracht kommen, können angehende Existenzgründer mit einem Existenzgründungscoach oder einer mit Fragen rund um die Existenzgründung befassten Unternehmensberatung abklären oder alternativ von den einzelnen Versicherungsträgern in Erfahrung bringen.

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