Montag, 31. Januar 2011

sale-and-lease-back

Für Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden, die sich durch Ertrags- und Liquiditätsprobleme äußert, ist es in aller Regel zielführend, den Konsolidierungsprozess flankierend durch eine versierte Unternehmensberatung begleiten zu lassen. Die diesbezügliche Expertise stellt idealerweise auf eine ganzheitliche Betrachtung der Ursachen und Symptome ab, die den Betrieb vom Kurs abgebracht haben, und gewährleistet eine nachhaltige und strukturierte Vorgehensweise unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen.
Ein Aspekt, der beispielsweise von den Kreditinstituten, die für das Unternehmen die Finanzierung des Anlagevermögens und/oder der Betriebsmittel zur Verfügung stellen, übersehen wird oder zumindest nicht vorrangig in Betracht gezogen wird, ist die Option des sogenannten sale-and-lease-back, einer Sonderform des Leasing. Hierbei werden Bestandteile des Sachanlagevermögens, die sich im Besitz und im wirtschaftlichen Eigentum eines Unternehmens befinden, an eine Leasinggesellschaft veräußert und sodann von dieser zur weiteren betrieblichen Nutzung gemietet. Möglich ist dieses Verfahren sowohl mit Mobilien als auch mit Immobilien.
Sofern das Sachanlagevermögen bilanzielle stille Reserven enthält, der gemeine Wert somit den Restbuchwert (bzw. in handelsrechtlicher Betrachtung den beizulegenden Wert) übersteigt, lassen sich diese Reserven durch sale-and-lease-back realisieren. Dieser Effekt ist zudem liquiditätswirksam, da der Verkaufserlös als Gegenwert die Betriebsmittel des Unternehmens stärkt. Zu beachten sind etwaige Steuerzahlungen, sofern im betreffenden Geschäftsjahr insgesamt nicht ausreichende Verluste erwirtschaftet werden oder Verlustvorträge bestehen. Beim sale-and-lease-back von Immobilien oder Betriebsvorrichtungen ist überdies zu prüfen, inwieweit die zugrunde liegende Baufinanzierung abgelöst werden muss oder von der bisherigen Bank weitergeführt wird, indem das Darlehen über einen Schuldnerwechsel der Leasinggesellschaft zur Verfügung gestellt wird.

Labels: , , , , , , , ,

Dienstag, 25. Januar 2011

KK-Inanspruchnahmen

Sofern auf dem Geschäftskonto eines Unternehmens oder beruflich Selbstständigen Sollsalden mit steigender Tendenz auf dem Kontokorrentkonto auftreten, besteht Handlungsbedarf. Grundsätzlich ist es für den Betrieb anzuraten, sich einer intensiven Ursachenforschung zu widmen, um aktiv an einer Lösung mitarbeiten zu können und nicht das Heft des Handelns der kreditgebenden Bank oder Sparkasse zu überlassen.
Sofern die überhöhte Inanspruchnahme schlicht auf einer Ausweitung des betrieblichen Geschäftsumfangs, verbunden mit einem erhöhten Bedarf an einer Finanzierung von Betriebsmitteln beruht, kann eine dauerhafte, bei Saisonbetrieben gegebenenfalls auch befristete Erhöhung des Kontokorrentkredites bereits die ideale Lösung für Kreditgeber und Kreditnehmer sein.
Nicht selten jedoch zeigt eine tiefergehende Analyse, die vorzugsweise von einer bankenunabhängigen und somit neutralen Unternehmensberatung vorgenommen werden sollte, dass der kurzfristige Finanzierungsbedarf, der sich durch die überhöhte Inanspruchnahme der Kreditlinie manifestiert, nicht im Einklang mit den Umsatzzahlen steht, sondern vielmehr Ausdruck einer nicht ausreichenden Finanzplanung, mangelnder betrieblicher Rentabilität und/oder einer nicht fristenkongruenten Finanzierung des betrieblichen Anlagevermögens ist.
In diesen Fällen gilt es, eine Konsolidierung der Kredite des Betriebes in die Wege zu leiten. Häufig, insbesondere bei jungen Unternehmen in der Phase der Existenzgründung, zeigt sich, dass die Konsolidierung nicht nur die Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank und Lieferanten berücksichtigen muss, sondern auch darüber hinausgehende private Verbindlichkeiten der Geschäftsinhaber, da mit Beginn der beruflichen Selbstständigkeit keine konsequente Trennung von betrieblicher und privater Finanzsphäre vorgenommen wurde.

Labels: , , , , , , , ,

Mittwoch, 19. Januar 2011

Neuer Ratgeber zur Existenzgründung

Neuer Ratgeber von FMW: Das ABC der Existenzgründung ermöglicht Interessierten ab sofort, sich einen kompakten Überblick über zahlreiche praxisrelevante Aspekte bei dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit zu verschaffen. Wie alle Ratgeber der FMW Unternehmensberatung steht auch dieser Service kostenlos zur Verfügung.

Labels: , , , , ,

Montag, 17. Januar 2011

Cashflow

Der Cashflow (“Zahlungsmittelüberschuss“ einer Periode) stellt die zentrale Größe bei der Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute im Rahmen einer möglichen Kreditgewährung dar. Auch eine Unternehmensberatung widmet sich aus diesem Grund im Rahmen einer Unternehmensanalyse häufig intensiv der Finanzlage bzw. hier insbesondere dem Cashflow. Die Bonitätsbeurteilung eines Kreditnehmers stellt insbesondere auf dessen Kapitaldienstfähigkeit ab, also seine Fähigkeit, den notwendigen Kapitaldienst für bereitgestellte Finanzierungen in Form von Zins- und Tilgungsleistungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit heraus zu erwirtschaften. Grundsätzlich wird zur Cashflow-Ermittlung das handelsrechtliche Ergebnis herangezogen, vermehrt um nicht liquiditätswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen, und vermindert um außerordentliche Einflüsse.

Labels: , , , , , , , ,

Freitag, 14. Januar 2011

Soziale Absicherung in der Existenzgründung

Im Vorfeld einer Existenzgründung sollte man sich eingehend mit dem Umstand auseinandersetzen, dass das soziale Netz für Selbstständige grundsätzlich weitmaschiger gestrickt ist als für abhängig Beschäftigte. Über die Unterschiede und persönlichen Veränderungen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sollte man sich, etwa mit Hilfe einer in Fragen rund um die Existenzgründung versierten Unternehmensberatung, informieren, um seine Optionen und Handlungsspielräume auszuloten und auch, um gegebenenfalls bestehenden Pflichten nachzukommen.
Stichwortartig geht es hierbei insgesamt um Folgendes: Wie organisiert man seine Krankenversicherung, privat oder gesetzlich? Sind hierbei Zusatzversicherungen vonnöten? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden? Regelt man die private Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man effizient Risiken des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitskraft ab (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit)?

Labels: , , , , , , , , ,

Mittwoch, 12. Januar 2011

Existenzgründung: Haftung und Versicherungen

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es auch, den Bedarf an betrieblichen Versicherungen in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz als Schutz vor unberechtigten Ansprüchen Dritter ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Letztendlich unterliegt das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko, sofern es sich nicht um bestehendes geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche). Auch die Wahl einer juristischen Person als Unternehmensform schützt in der Praxis aufgrund des Risikos der Durchgriffshaftung bzw. aufgrund von erforderlichen selbstschuldnerischen Bürgschaften für betriebliche Finanzierungen nicht vor der persönlichen Haftung des oder der Existenzgründer. Diese Thematik sollte eingehend mit einer in Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung versierten Unternehmensberatung im Vorfeld besprochen werden.

Labels: , , , , , , ,

Montag, 10. Januar 2011

Finanzierung von Wohneigentum

Die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ist indirekt ein Thema rund um die Unternehmensfinanzierung. Dies ergibt sich dadurch, dass für das Gros der Unternehmer und beruflich Selbstständigen der Erwerb ihrer eigenen vier Wände, ob als Eigenheim oder Eigentumswohnung, eine betragsmäßig herausragende Investition darstellen dürfte. Der Umstand, dass der private Kapitaldienst auch aus dem betrieblichen Cashflow erwirtschaftet werden muss bzw. diesen verzehrt, macht es erforderlich, bei der Ausgestaltung der privaten Baufinanzierung besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Auch für nicht abhängig Beschäftigte macht es unbedingt Sinn, sich mit möglichen infrage kommenden staatlichen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Wegen fehlender Rentenversicherungspflicht kann Wohn-Riester häufig nicht zum Einsatz gelangen. Die Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen der öffentlichen Hand bei der Strukturierung der Immobilienfinanzierung kann jedoch durch jedermann, somit auch Unternehmer und Selbstständige, genutzt werden. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten unabhängigen Finanzdienstleistern kann neben einer umfassenden Auswahl an Darlehensanbietern durch zusätzliche Rabatte auf die Programmkonditionen zu einer weiteren Ersparnis bei der Finanzierung führen.

Labels: , , , , , , , ,