Dienstag, 7. Oktober 2014

Konditionen für eine Baufinanzierung


Bei den Konditionen einer Baufinanzierung sind drei Komponenten von entscheidender Bedeutung: Die Darlehenshöhe, der Darlehenszinssatz und die Höhe der regelmäßigen Tilgung. Die Höhe der benötigten Darlehen ist gleichbedeutend mit dem Finanzierungsbedarf, der nicht aus eigenen Mitteln des angehenden Haus- oder Wohnungsbesitzers gedeckt werden kann. Vom Kaufpreis der Immobilie bzw. im Falle eines Neubaus den möglichst sorgfältig kalkulierten Herstellungskosten sowie den Erwerbsnebenkosten ist also das zur Verfügung stehende Eigenkapital abzuziehen. Ohne Eigenkapitaleinsatz handelt es sich um eine sogenannte Vollfinanzierung der Immobilie, auch Baufinanzierung ohne Eigenkapital genannt. Diese in die Wege zu leiten ist bisweilen in der Praxis nicht gänzlich unproblematisch. Interessenten für diese Finanzierungsvariante nehmen zu diesem Zweck oftmals die Dienste unabhängiger Finanzdienstleister in Anspruch.

Für die Höhe des Darlehenszinssatzes sind neben der Darlehenshöhe und der Beschaffenheit der Immobilie auch die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers von Belang. In der Regel operieren Banken und Sparkassen mit Angeboten, die zunächst in Teilen unter Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der gesamten Beleihungsunterlagen stehen. Dies kann letztlich zu leicht geringeren Zinssätzen oder gegebenenfalls auch Konditionsaufschlägen führen. Der Tilgungssatz entscheidet maßgeblich über die Dauer der gesamten Immobilienfinanzierung und deren Gesamtkosten. Als Mindestsatz gilt brancheneinheitlich ein Satz von einem Prozent des Darlehensbetrags im ersten Jahr der Darlehenslaufzeit. Durch einen Baufinanzierungsrechner wird jedoch unmittelbar deutlich, dass bereits leicht höhere regelmäßige Tilgungen einen beachtlichen Einfluss haben. Insbesondere in Zeiten besonders niedriger Zinsen sollte man deshalb ernsthaft in Erwägung ziehen, diesen Vorteil für eine schnellere Entschuldung der Immobilie zu nutzen.

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Montag, 6. Oktober 2014

Kredite jenseits des Limits


Ein Überziehungskredit ist eine Inanspruchnahme von Kredit über das eingeräumte Dispositionslimit hinaus bzw. eine Verfügung zu Lasten des Girokontos ohne ausreichendes Guthaben in den Fällen, in denen kein Dispositionskredit zur Verfügung steht. In beiden Fällen besteht Handlungsbedarf sowohl für das kontoführende Kreditinstitut als auch für den Kontoinhaber.

Überziehungen können beispielsweise dadurch entstehen, dass Daueraufträge ausgeführt werden und zu diesem turnusmäßigen Zeitpunkt der Gehaltseingang noch unmittelbar bevorsteht. Das Unschöne an Kreditüberschreitungen, also Sollstände jenseits des eingeräumten Dispositionskredites, und Kontoüberziehungen – Kreditinanspruchnahmen ohne Bestehen eines Dispos – sind die Kreditkonditionen. Der Zinssatz für Kreditüberschreitungen und Kontoüberziehungen liegt je nach Bank oder Sparkasse zwischen 4 und 6 %-Punkten über den ohnehin im Vergleich zu den Konditionen für Ratenkredite sehr hohen Dispozinsen. Damit ergibt sich für einen Überziehungskredit nicht selten ein effektiver Jahreszins von rund 18 Prozent.

Es besteht überdies das Risiko, dass das Entstehen einer Kreditüberschreitung oder Kontoüberziehung seitens der Bank oder Sparkasse zu einer negativeren Bonitätseinschätzung des Kunden führt, was Erschwernisse bei künftigen Kreditanträgen nach sich ziehen kann. Kunden, die absehen können, dass aus besonderen Umständen heraus die Inanspruchnahme eines Überziehungskredites vonnöten sein wird, sollten dies entsprechend bei ihrer kontoführenden Stelle  avisieren. Derartige Situationen bieten zudem einen Anlass, durch eine Umschuldung in einen Ratenkredit eine Senkung der Kreditkosten in die Wege zu leiten. Hilfestellung für Selbstständige kann eine in Fragen rund um das Thema Finanzierungen versierte Unternehmensberatung bieten.

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