Montag, 19. April 2010

Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge

Die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) notwendige außerplanmäßige Dotierung der Pensionsrückstellungen lässt sich vermeiden, indem die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so gestaltet wird, dass die Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz ausgelagert werden. Auch der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die von einem Unternehmen erteilte Direktzusage hilft, die negativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zu vermeiden.

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Mittwoch, 14. April 2010

Pensionsrückstellungen

Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) betreffen unmittelbar die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Sie haben einen deutlichen Einfluss auf den Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Kennzahlen und den ausschüttungsfähigen Gewinn.

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Bilanzmodernisierungsgesetz und bAV

Die neue handelsrechtliche Bilanzierung nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) bringt erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss von Unternehmen mit sich, die nach dem HGB bilanzieren. Betroffen sind somit auch kleinere Mittelständler. In aller Regel sind die massivsten Veränderungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erwarten durch eine notwendige Erhöhung der Pensionsrückstellungen. Dies bringt Verschlechterungen von Bilanzkennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote) und Auswirkungen auf das Rating mit sich.

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Montag, 12. April 2010

Bankauskunft

Kreditinstitute erteilen Auskünfte über ihre Firmen- und Unternehmenskunden, sofern diese nicht im Vorwege die Einwilligung hierzu grundsätzlich verweigert haben. Eine Bankauskunft wiederum erhält nur ein Dritter, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Üblich sind beispielsweise Anfragen eines Unternehmens über einen potenziellen neuen Debitoren, inwieweit die Hausbank den Abnehmer als “gut“ für einen Lieferantenkredit in bestimmter Höhe über eine bestimmte Laufzeit einschätzt. Umgekehrt signalisieren vermehrte Auskunftsanfragen über einen Kreditnehmer dem jeweiligen Kreditinstitut unter Umständen Zweifel an der Bonität des Unternehmens innerhalb der Branche; dies kann als ein frühzeitiger Krisenindikator angesehen werden.

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Donnerstag, 8. April 2010

Wechsel der Bilanzpolitik

Ein Wechsel der Bilanzpolitik von “konservativ“ nach “progressiv“ wird von den Adressaten des Jahresabschlusses, insbesondere Kreditinstituten, die als Fremdkapitalgeber des Unternehmens fungieren, grundsätzlich als erklärungsbedürftig eingestuft. Erfahrungsgemäß kann eine derartige Änderung der Rechnungslegungspolitik eines Unternehmens als ein Krisenindikator gewertet werden.

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Progressive Bilanzpolitik

Eine als progressiv bezeichnete Bilanzpolitik nutzt Ansatz- und Bewertungswahlrechte dahingehend aus, dass Möglichkeiten wahrgenommen werden, Aktiva mit einem möglichst hohen und/oder Passiva mit einem möglichst geringen beizulegenden Wert in der Bilanz zu erfassen. Dies führt zu einer tendenziell “stärkeren“ Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Rahmen des Jahresabschlusses, einhergehend mit dem Verzicht auf stille Reserven bzw. mit dem Ausweis stiller Lasten. Beispiele hierfür sind: Aktivierung von Bilanzierungshilfen, Realisierung stiller Reserven durch sale-and-lease-back, Einbeziehung von Verwaltungs- und Fremdkapitalkosten in die Herstellungskosten, ratierliche Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Verzicht auf temporäre Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens.

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Konservative Bilanzpolitik

Eine als konservativ bezeichnete Bilanzpolitik nutzt Ansatz- und Bewertungswahlrechte dahingehend aus, dass Möglichkeiten wahrgenommen werden, Aktiva mit einem möglichst geringen und/oder Passiva mit einem möglichst hohen beizulegenden Wert in der Bilanz zu erfassen. Dies führt zu einer tendenziell “schwächeren“ Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Rahmen des Jahresabschlusses, einhergehend mit der Bildung stiller Reserven. Beispiele hierfür sind: Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und degressiven Abschreibungen, Bildung von Aufwandsrückstellungen, Ansatz lediglich der Einzelkosten als Herstellungskosten, Diskontierung langfristiger Rückstellungen mit einem geringen Rechnungszinsfuß.

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Dienstag, 6. April 2010

Bilanzpolitik

Das Handelsrecht kennt zahlreiche Ansatz-, Bewertungs- und damit Bilanzierungswahlrechte. Stringent angewendet, bieten sie einen nicht unerheblichen legalen Spielraum für Unternehmen, die Darstellung der finanziellen Verhältnisse im Jahresabschluss zu beeinflussen. Eine “konservative“ Bilanzpolitik geht mit einer Bildung stiller Reserven einher, während eine “progressive“ Bilanzierung als tendenziell schönfärbend aufgefasst werden kann.

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Donnerstag, 1. April 2010

Finanzierung des Anlagevermögens

Als sehr riskant ist es anzusehen, langfristige Investitionen über die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zu finanzieren. Im Rahmen zugesagter Kreditlinien vollzieht sich dies zwar bequem ohne eine separate Kreditantragstellung, ist aber zum Einen teurer aufgrund der durchweg deutlich schlechteren Konditionen gegenüber einer Darlehensfinanzierung, zum Anderen geht das Unternehmen auch das Risiko ein, früher oder später in eine Reinvestitionsfalle zu geraten, da im Zuge der Inanspruchnahme der Kreditlinien keine planmäßigen Tilgungsleistungen erbracht werden.

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