Montag, 19. April 2010

Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge

Die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) notwendige außerplanmäßige Dotierung der Pensionsrückstellungen lässt sich vermeiden, indem die betriebliche Altersvorsorge (bAV) so gestaltet wird, dass die Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz ausgelagert werden. Auch der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die von einem Unternehmen erteilte Direktzusage hilft, die negativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zu vermeiden.

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