Donnerstag, 8. April 2010

Progressive Bilanzpolitik

Eine als progressiv bezeichnete Bilanzpolitik nutzt Ansatz- und Bewertungswahlrechte dahingehend aus, dass Möglichkeiten wahrgenommen werden, Aktiva mit einem möglichst hohen und/oder Passiva mit einem möglichst geringen beizulegenden Wert in der Bilanz zu erfassen. Dies führt zu einer tendenziell “stärkeren“ Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Rahmen des Jahresabschlusses, einhergehend mit dem Verzicht auf stille Reserven bzw. mit dem Ausweis stiller Lasten. Beispiele hierfür sind: Aktivierung von Bilanzierungshilfen, Realisierung stiller Reserven durch sale-and-lease-back, Einbeziehung von Verwaltungs- und Fremdkapitalkosten in die Herstellungskosten, ratierliche Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Verzicht auf temporäre Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens.

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