Höherer Spielraum bei der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, auf die jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat, bleiben ab diesem Jahr jährlich bis zu 2.640 € von Steuern und Sozialabgaben verschont. Bislang waren es maximal 2.592 €. Daneben bleiben weiterhin Beiträge von bis zu 1.800 € zwar nicht sozialversicherungsfrei, aber immerhin steuerfrei, sofern der Arbeitnehmer keinen nach alter Rechtslage pauschalversteuerten bAV-Vertrag besitzt. Es ist unerheblich, ob die Durchführung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.
Labels: bAV, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Pensionsfonds, Pensionskasse
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