Donnerstag, 4. März 2010

Geschäftsgebäudeversicherung

Eine Geschäftsgebäudeversicherung dient zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude und gegebenenfalls Garagen. Versicherbare Risiken sind (alleine oder in Kombination): Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzlich weitere sogenannte Elementarschäden (durch Flut, Hochwasser oder Lawinenabgang) in die Versicherungspolice einzubeziehen. Gewerbeimmobilien müssen erst durch eine gesonderte Geschäftsgebäudeversicherung abgesichert werden bei einer gewerblichen Nutzung des Gebäudes von über 50 Prozent. Ansonsten ist das Objekt über eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung versicherbar. Falls das Unternehmen in gemieteten Räumlichkeiten produziert, ist insoweit zu klären, inwieweit die notwendigen Risiken in sachlicher wie in betraglicher Höhe durch die Wohngebäude- bzw. Geschäftsgebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sind.

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