Donnerstag, 4. März 2010

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wurde seitens des Staates dadurch gestärkt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat. Angesichts steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vergünstigungen bestehen Anreize für den Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge jedoch auch mit Vorteilen verbunden. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind – im Rahmen gesetzlich vorgegebener Grenzen – sozialversicherungs- und ggf. auch steuerfrei. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine Ersparnis an Lohnnebenkosten bei gleichem Entgelt des Arbeitnehmers. Dies ist gleichbedeutend mit einer Entlastung der Liquidität des Unternehmens.
Neben dem direkten finanziellen Vorteil bestehen weitere Vorteile, sogenannte “weiche Faktoren“: Die Mitarbeitermotivation wird unter sonst gleichen Umständen steigen, verbunden mit entsprechenden Effekten auf das Betriebsklima und die Produktivität. Ebenso wird die Verbundenheit der Mitarbeiter zum Unternehmen gefördert, was eine Senkung der Fluktuationsrate und der damit verbundenen Kosten erwarten lässt. Somit bewirkt die betriebliche Altersversorgung, insbesondere bei Zuschüssen des Arbeitgebers, eine Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens für aktuelle und auch potenzielle neue Mitarbeiter.
Sehr bedeutsam ist jedoch die Wahl eines erfahrenen, renommierten Partners für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Einerseits ist die Qualität der angebotenen Altersvorsorgeprodukte sehr unterschiedlich, andererseits sind die Verfahrenswege im Detail überaus kompliziert. Unabhängige Finanzdienstleister können hier gute Dienste bei der Vermittlung leisten.

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