Mittwoch, 24. März 2010

Rürup-Renten: Höhere Freibeträge

Turnusmäßig wurden dieses Jahr die Freibeträge für die Basisrenten (sog. Rürup-Renten) erhöht. Der als Sonderausgaben steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge beträgt nunmehr 70 % von maximal 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Dies bedeutet, dass bis zu 14.000 € (28.000 €) steuerlich geltend gemacht werden können. Etwaige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hierbei angerechnet. Dies ist schlüssig, da die Rürup-Renten zwar für jedermann zugänglich sind, die Förderung jedoch primär als Rentenersatz für Selbstständige, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, ins Leben gerufen wurde.

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