Montag, 12. April 2010

Bankauskunft

Kreditinstitute erteilen Auskünfte über ihre Firmen- und Unternehmenskunden, sofern diese nicht im Vorwege die Einwilligung hierzu grundsätzlich verweigert haben. Eine Bankauskunft wiederum erhält nur ein Dritter, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Üblich sind beispielsweise Anfragen eines Unternehmens über einen potenziellen neuen Debitoren, inwieweit die Hausbank den Abnehmer als “gut“ für einen Lieferantenkredit in bestimmter Höhe über eine bestimmte Laufzeit einschätzt. Umgekehrt signalisieren vermehrte Auskunftsanfragen über einen Kreditnehmer dem jeweiligen Kreditinstitut unter Umständen Zweifel an der Bonität des Unternehmens innerhalb der Branche; dies kann als ein frühzeitiger Krisenindikator angesehen werden.

Labels: , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite