Freitag, 15. Juli 2011

Mikrokredite

Mikrokredite sind im Grunde ganz gewöhnliche Kredite. Sie haben zwei Besonderheiten, nämlich die vergleichsweise (sehr) geringe Kredithöhe und den Verwendungszweck. Bei der Höhe waren dies ursprünglich Summen, für die ansonsten keine Bank sich die Mühe machen würde, hierfür einen ansonsten üblichen Ratenkredit zu gewähren. In Bangladesh oder anderen Entwicklungsländern (neudeutsch auch als Emerging Markets bezeichnet) hat sich die Idee des Mikrokredits schon aus diesem Grund weit verbreitet, da über dieses Instrument auch Investitionen für Ein-Personen-Betriebe ermöglicht werden, die beispielsweise lediglich das Kapital für ein Bügeleisen benötigen. In Deutschland hat sich die Idee zunächst als Form der Geldanlage verbreitet, da spezielle Fonds, die in Mikrokredite investieren, auch hierzulande zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Darüber hinaus haben auch einige Förderbanken sogenannte Mikrokredite für eine Existenzgründung, bei denen ansonsten kaum oder nur ein erschwerter Zugang zu benötigten Finanzierungsmitteln bestünde, in ihre Förderprogramme aufgenommen.

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Donnerstag, 14. Juli 2011

Rechtsanspruch geht dem Ende entgegen

Derzeit ist es noch so, dass man einen Rechtsanspruch auf Selbstständigkeit hat. Bedeutsam ist dies, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung mit staatlicher Hilfe in die Wege leiten will. Ab dem 1. November ändern sich jedoch die einschlägigen Rahmenbedingungen rund um den Gründungszuschuss. Dieser wird nämlich in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es scheint allerdings so, dass diese formale Änderung nur wenig praktische Bedeutung haben wird. Denn bislang bedurfte es für die Bewilligung des Zuschusses ohnehin einer fachkundigen Stellungnahme beispielsweise von einer Unternehmensberatung, in der das Konzept für die Gründung beurteilt wird.

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Mittwoch, 13. Juli 2011

Bauförderung

Die Wohneigentumsförderung hat hierzulande eine lange Tradition. Fördermittel des Bundes und auch einzelner Bundesländer stehen zur Verfügung, um breiten Bevölkerungsschichten Unterstützung bei dem Weg in die eigenen vier Wände zu gewähren. Je nach der Art der Förderung werden auch Selbstständige als mögliche Begünstigte in den Kreis der Nutznießer einbezogen. Beispielsweise das Wohneigentumsprogramm der KfW steht grundsätzlich jedermann offen, solange hierdurch eine erstmalige Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums im Inland erfolgt. Die mögliche Inanspruchnahme dieses zinsgünstigen Bestandteils der gesamten Baufinanzierung ist nicht gekoppelt an eine bestehende Rentenversicherungspflicht, welche insbesondere bei Selbstständigen im Zeitablauf variieren kann. Anders sieht es aus, wenn eine mittelbare Förderung der Wohnimmobilie im Zusammenhang mit der Riester-Rente erfolgen soll. Die Vorteile dieser Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sind Selbstständigen nur zugänglich, wenn sie entweder selbst einer Rentenversicherungspflicht unterliegen oder einen entsprechenden Ehepartner vorweisen können.

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