Donnerstag, 14. Juli 2011

Rechtsanspruch geht dem Ende entgegen

Derzeit ist es noch so, dass man einen Rechtsanspruch auf Selbstständigkeit hat. Bedeutsam ist dies, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung mit staatlicher Hilfe in die Wege leiten will. Ab dem 1. November ändern sich jedoch die einschlägigen Rahmenbedingungen rund um den Gründungszuschuss. Dieser wird nämlich in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es scheint allerdings so, dass diese formale Änderung nur wenig praktische Bedeutung haben wird. Denn bislang bedurfte es für die Bewilligung des Zuschusses ohnehin einer fachkundigen Stellungnahme beispielsweise von einer Unternehmensberatung, in der das Konzept für die Gründung beurteilt wird.

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Mittwoch, 23. März 2011

Was gehört in ein Gründungskonzept?

Ein Gründungskonzept, wie es zur Vorlage beispielsweise zur Beantragung des Gründungszuschusses für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus in die berufliche Selbstständigkeit begeben wollen, bedarf einer fachkundigen Stellungnahme durch eine sachkundige Stelle. Beispielsweise die zuständige Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer oder eine mit Fragen rund um die Existenzgründung vertraute Unternehmensberatung kommen hierfür in Betracht.
Ein Gründungskonzept ist insgesamt betrachtet weniger umfangreich und dementsprechend mit einem niedrigeren Anforderungsprofil ausgestattet als ein sogenannter Business Plan. Dieser wird von Kreditinstituten regelmäßig zur Auflage für die Bereitstellung einer Finanzierung gefordert. Das Gründungskonzept sollte neben einer verbalen Darstellung der Geschäftsidee unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kenntnisse des angehenden Unternehmers sowie der Branchen- und Wettbewerbssituation insbesondere ein plausibles, in sich schlüssiges Zahlenwerk enthalten. Dieser Aspekt ist in der Praxis besonders geeignet, durch fachkundige Unterstützung seitens einer Unternehmensberatung die notwendige Qualität zu erfahren. Insbesondere wenn der Existenzgründer Experte in seinem Metier ist, aber über keine tiefgreifenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, erfährt das Konzept in der Praxis durch externe Unterstützung den entscheidenden Schliff: Eine Begutachtung eines Gründungskonzepts durch eine Unternehmensberatung führt dazu, dass die Werte der Ertragsvorschau, der Kapitalbedarfsplanung und der Liquiditätsplanung plausibilisiert werden und damit die Existenzgründung insgesamt von vorn herein durch realistische Sollwerte auf solideren Füßen steht.

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Freitag, 3. Dezember 2010

Hinweise zum Business Plan

Der Business Plan für eine vorgesehene Existenzgründung enthält zunächst eine verbale Erläuterung der Geschäftsidee bzw. des Gründungsvorhabens sowie einen (häufig umfangreichen) Zahlenteil, der die geplante Geschäftsentwicklung komprimiert und übersichtlich darstellt. Hierunter fallen eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und eine Liquiditätsvorschau.
Wie umfangreich der Business Plan im Einzelfall zu sein hat und über welchen Zeitrahmen sich das Zahlenwerk zu erstrecken hat, kann nicht pauschal angegeben werden. Zum einen hängt dies von der Komplexität des Geschäftsvorhabens ab, zum anderen vom Adressaten. Beispielsweise kann ein (knapp gehaltener) Business Plan ausreichend für einen Antrag auf den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit sein, während für Kredite von öffentlichen Förderinstituten eine noch tiefere und ausführlichere Darstellung erforderlich ist.
Grundsätzlich ist es jedoch erforderlich, dass das Zahlenwerk in sich geschlossen und widerspruchsfrei ist. Zudem muss es in Verbindung mit der Branchensituation plausibel sein und von dem Selbstständigen in spe erläutert und vertreten werden können. Insbesondere, wenn keine einschlägigen kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vorhanden sind, empfiehlt es sich, eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung bei der Erstellung des Business Plans einzugehen.

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Montag, 17. Mai 2010

Existenzgründung mit Gründungszuschuss

Das “Nachfolgemodell“ der Ich-AG zur Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Gründungszuschuss. Gefördert durch die Agentur für Arbeit wird, wer sich in die hauptberufliche Selbstständigkeit begeben will und dessen Vorhaben tragfähig ist. Dies ist anhand einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle, beispielsweise einen Existenzgründungscoach oder eine Unternehmensberatung, zu belegen. Einzelheiten zum Gründungszuschuss sind in § 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.

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Mittwoch, 12. Mai 2010

Business Plan prüfen lassen

Ein Business Plan stellt sich umfangreicher dar als ein Gründungskonzept, wie es beispielsweise im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses von der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erforderlich ist. Ohne einen ausführlichen Business Plan, oftmals unter Einbeziehung einer Tragfähigkeitsberechnung und Szenario-Analysen, kann eine Existenzgründung, die zur Finanzierung von Gründungs- und Aufbauinvestitionen Fremdkapital benötigt, merklich erschwert werden. Es empfiehlt sich, eine mit Fragen rund um die Existenzgründung befasste Unternehmensberatung in die Erstellung des Business Plans einzubeziehen, um die Kreditgespräche mit Banken erfolgreicher und unproblematischer gestalten zu können.

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Mittwoch, 5. Mai 2010

Krankenversicherung mit Gründungszuschuss

Im Rahmen einer Existenzgründung, die seitens der Agentur für Arbeit durch den Gründungszuschuss gefördert wird, ergeben sich mögliche Entlastungen durch geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Für den Förderzeitraum von maximal 15 Monaten gilt nämlich eine reduzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige von aktuell 1.277,50 € statt 1.916,25 €.

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