Montag, 17. Mai 2010

Existenzgründung mit Gründungszuschuss

Das “Nachfolgemodell“ der Ich-AG zur Förderung einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Gründungszuschuss. Gefördert durch die Agentur für Arbeit wird, wer sich in die hauptberufliche Selbstständigkeit begeben will und dessen Vorhaben tragfähig ist. Dies ist anhand einer gutachterlichen Stellungnahme durch eine fachkundige Stelle, beispielsweise einen Existenzgründungscoach oder eine Unternehmensberatung, zu belegen. Einzelheiten zum Gründungszuschuss sind in § 57 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt.

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