Krankenversicherung mit Gründungszuschuss
Im Rahmen einer Existenzgründung, die seitens der Agentur für Arbeit durch den Gründungszuschuss gefördert wird, ergeben sich mögliche Entlastungen durch geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Für den Förderzeitraum von maximal 15 Monaten gilt nämlich eine reduzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige von aktuell 1.277,50 € statt 1.916,25 €.
Labels: Existenzgründung, Fördergelder, Fördermittel, Förderung, Gründungszuschuss, Krankenversicherung, Staatliche Förderung
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