Montag, 29. August 2011

Risikovorsorge

Insbesondere Selbstständige stehen vor einem absehbaren Engpass im Ruhestand, wenn sie sich nicht beizeiten selbst kümmern. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aufgrund fehlender Versicherungspflicht oder nur teilweise genutzter Möglichkeiten, freiwillige Beiträge zu leisten, häufig gering aus. Eine angemessene finanzielle Basis muss somit selbstständig erwirtschaftet werden. Dies fällt umso leichter, je früher man hierfür die Voraussetzungen schafft. Der Zinseszinseffekt hilft bei der privaten Altersvorsorge ungemein. Eine staatliche Förderung kann darüber hinaus weitere Entlastungen bewirken. Die Risikovorsorge betrifft neben dem Vermögensaspekt auch eine Absicherung vor dem Eintritt einer verminderten beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Frage ist beispielsweise, inwieweit über den gesetzlich über die Krankenversicherung vorgeschriebenen Mindestschutz hinaus Risiken durch Schwere Krankheiten abgesichert sind oder absicherungsbedürftig sind.

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Freitag, 14. Januar 2011

Soziale Absicherung in der Existenzgründung

Im Vorfeld einer Existenzgründung sollte man sich eingehend mit dem Umstand auseinandersetzen, dass das soziale Netz für Selbstständige grundsätzlich weitmaschiger gestrickt ist als für abhängig Beschäftigte. Über die Unterschiede und persönlichen Veränderungen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sollte man sich, etwa mit Hilfe einer in Fragen rund um die Existenzgründung versierten Unternehmensberatung, informieren, um seine Optionen und Handlungsspielräume auszuloten und auch, um gegebenenfalls bestehenden Pflichten nachzukommen.
Stichwortartig geht es hierbei insgesamt um Folgendes: Wie organisiert man seine Krankenversicherung, privat oder gesetzlich? Sind hierbei Zusatzversicherungen vonnöten? Ist die berufliche Tätigkeit mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung verbunden? Regelt man die private Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft? Unter welchen Umständen empfiehlt sich eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit? Wie sichert man effizient Risiken des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitskraft ab (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit)?

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Mittwoch, 1. Dezember 2010

Wichtige Aspekte bei der Existenzgründung

Bei einer Existenzgründung geht es um weit mehr als seinen Business Plan zu verfolgen und seinen Betrieb möglichst schnell zum Laufen zu bringen. Vielmehr ist man gut beraten, die mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit einher gehende Bürokratie nicht zu unterschätzen. Diese betrifft auch und insbesondere die einzelnen Zweige der Sozialversicherung. Über diesbezügliche Pflichten, Regelungen und Wahlmöglichkeiten kann man sich bei den entsprechenden Trägern informieren, ergänzend bei einer mit Fragen rund um Existenzgründungen befassten Unternehmensberatung.
Unter den Themenkomplex Sozialversicherung fallen die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Die Absicherung der Arbeitskraft (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit) ist in der Regel nur über einen gesetzlichen Mindestschutz durch Leistungen der Deutschen Rentenversicherung geregelt, sofern man nicht eine private Vorsorge in die Wege leitet.

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Montag, 15. November 2010

Krankenversicherung bei Gründungszuschuss

Selbstständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung entspricht jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die sich in der Phase der Existenzgründung befinden, kann ein gegebenenfalls vorläufiger Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Kostengesichtspunkten attraktiv sein, wenn die Existenzgründung durch den staatlichen Gründungszuschuss gefördert wird. In diesem Falle werden für den Existenzgründer in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt, was zu einer klaren Kalkulationsgrundlage führt und in der Anfangsphase der beruflichen Selbstständigkeit eine nicht unmerkliche Entlastung der privaten Finanzen mit sich bringen kann.

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Mittwoch, 5. Mai 2010

Krankenversicherung mit Gründungszuschuss

Im Rahmen einer Existenzgründung, die seitens der Agentur für Arbeit durch den Gründungszuschuss gefördert wird, ergeben sich mögliche Entlastungen durch geringere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Für den Förderzeitraum von maximal 15 Monaten gilt nämlich eine reduzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige von aktuell 1.277,50 € statt 1.916,25 €.

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