Montag, 15. November 2010

Krankenversicherung bei Gründungszuschuss

Selbstständige haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung entspricht jeweils mindestens dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige, die sich in der Phase der Existenzgründung befinden, kann ein gegebenenfalls vorläufiger Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Kostengesichtspunkten attraktiv sein, wenn die Existenzgründung durch den staatlichen Gründungszuschuss gefördert wird. In diesem Falle werden für den Existenzgründer in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung niedrigere Mindestbeiträge zugrunde gelegt, was zu einer klaren Kalkulationsgrundlage führt und in der Anfangsphase der beruflichen Selbstständigkeit eine nicht unmerkliche Entlastung der privaten Finanzen mit sich bringen kann.

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