Donnerstag, 7. Oktober 2010

Optionen für die bAV

Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung für die von einem Unternehmen erteilten Direktzusagen für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) hilft, die negativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zu vermeiden. Pensionsverpflichtungen werden auf diese Weise aus der Bilanz ausgelagert. Die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) notwendige außerplanmäßige Dotierung der Pensionsrückstellungen kann in der Praxis ansonsten unschöne Spuren im Rahmen der Jahresabschlussanalyse durch die Hausbank hinterlassen. Eine Beeinträchtigung der Unternehmensfinanzierung durch künftig weniger günstige Kredite wäre eine mögliche Konsequenz aus einem verschlechterten Rating.

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