Donnerstag, 30. September 2010

Kreditsicherheiten

Anders als im Geschäft mit Privatkunden ist im Geschäft der Kreditinstitute mit Unternehmen und Selbstständigen die Besicherung der Kredite generell ein Thema. Die Höhe und Werthaltigkeit der vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Sicherheiten hat regelmäßig einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über die Kreditvergabe und auch auf die Konditionen der bereitgestellten Finanzierungen. Blanko, also ungesichert, werden Kredite im Firmenkundengeschäft in der Regel nur als Kontokorrentkredite in begrenztem Umfang vergeben, eine entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt.
Unternehmen mit einer Rechtsform, die die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wie GmbH, Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt), dürfen davon ausgehen, dass grundsätzlich für eine Kreditvergabe selbstschuldnerische Bürgschaften durch den/die Gesellschafter zur Voraussetzung gemacht werden. Wenn dies für das Unternehmen bzw. die Unternehmer nicht in Betracht kommt, bestehen gegebenenfalls Ausweichmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten. Zur Konditionsermittlung dieser in aller Regel nicht günstigen Form der Unternehmensfinanzierung und um Alternativen zur selbstschuldnerischen Bürgschaft zu eruieren kann eine versierte und bankenunabhängige Unternehmensberatung konsultiert werden.
Weitere gängige Kreditsicherheiten sind Grundschulden im Zuge einer Baufinanzierung (oder bei Modernisierung einer bereits selbstgenutzten Immobilie), die Sicherungsübereignung beispielsweise eines finanzierten Fahrzeugs, die Abtretung insbesondere von Forderungen sowie die Verpfändung von Guthaben.

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