Donnerstag, 30. September 2010

Kreditsicherheiten

Anders als im Geschäft mit Privatkunden ist im Geschäft der Kreditinstitute mit Unternehmen und Selbstständigen die Besicherung der Kredite generell ein Thema. Die Höhe und Werthaltigkeit der vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Sicherheiten hat regelmäßig einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über die Kreditvergabe und auch auf die Konditionen der bereitgestellten Finanzierungen. Blanko, also ungesichert, werden Kredite im Firmenkundengeschäft in der Regel nur als Kontokorrentkredite in begrenztem Umfang vergeben, eine entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt.
Unternehmen mit einer Rechtsform, die die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wie GmbH, Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt), dürfen davon ausgehen, dass grundsätzlich für eine Kreditvergabe selbstschuldnerische Bürgschaften durch den/die Gesellschafter zur Voraussetzung gemacht werden. Wenn dies für das Unternehmen bzw. die Unternehmer nicht in Betracht kommt, bestehen gegebenenfalls Ausweichmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten. Zur Konditionsermittlung dieser in aller Regel nicht günstigen Form der Unternehmensfinanzierung und um Alternativen zur selbstschuldnerischen Bürgschaft zu eruieren kann eine versierte und bankenunabhängige Unternehmensberatung konsultiert werden.
Weitere gängige Kreditsicherheiten sind Grundschulden im Zuge einer Baufinanzierung (oder bei Modernisierung einer bereits selbstgenutzten Immobilie), die Sicherungsübereignung beispielsweise eines finanzierten Fahrzeugs, die Abtretung insbesondere von Forderungen sowie die Verpfändung von Guthaben.

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Freitag, 23. Juli 2010

Blankokredite

Kredite, für die keine besonderen Sicherheiten vertraglich vereinbart werden, werden als Blankokredite bezeichnet. In diesen Fällen stellt das Kreditinstitut, das die Finanzierung durchführt, die Kreditvergabe vornehmlich auf die persönliche Bonität und die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers ab.
Im Geschäft mit Privatkunden vergeben Banken und Sparkassen Dispositionskredite auf dem Gehaltskonto meistens blanko, häufig auch kleinere Ratenkredite. Eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung hingegen wird generell nicht blanko durchgeführt: Die finanzierte Immobilie wird dem Kreditinstitut zur Absicherung der Darlehen pfandunterstellt.
Im Geschäft mit Geschäftskunden sind Blankokredite grundsätzlich eher die Ausnahme als die Regel. Lediglich kleinere Kreditlinien auf dem laufenden Geschäftskonto werden bisweilen auf Blankobasis vergeben.
Im Zuge einer Existenzgründung hingegen ist es für den oder die Geschäftsinhaber oftmals schwierig, Blankokredite zu erhalten, da noch keine belegbaren Zahlen über den Erfolg des Vorhabens vorliegen. Umso bedeutsamer ist es, einen qualitativ hochwertigen Business Plan zur Verfügung zu haben. Dieser wird in der Praxis häufig unter Mitwirkung einer qualifizierten Unternehmensberatung erstellt.

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Kreditsicherheiten

Im Privatkundengeschäft spielen Kreditsicherheiten vergleichsweise selten eine Rolle. Lediglich bei einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung werden Grundpfandrechte auf dem finanzierten Objekt eingetragen. Bei einem höheren Ratenkredit, beispielsweise zur Finanzierung eines Neuwagens, wird das Fahrzeug zugunsten der finanzierenden Bank sicherungsübereignet. Ergänzend wird der Kfz-Brief bei der Bank deponiert.
Bei Krediten an Geschäftskunden, also Unternehmen und Selbstständige, steht die Frage von Kreditsicherheiten hingegen permanent im Raum. Auf diesen Aspekt der Unternehmensfinanzierung sollten sich junge Unternehmen, die sich noch in der Phase der Existenzgründung befinden, hinreichend für die Kreditverhandlungen vorbereiten.

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