Freitag, 23. Juli 2010

Blankokredite

Kredite, für die keine besonderen Sicherheiten vertraglich vereinbart werden, werden als Blankokredite bezeichnet. In diesen Fällen stellt das Kreditinstitut, das die Finanzierung durchführt, die Kreditvergabe vornehmlich auf die persönliche Bonität und die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers ab.
Im Geschäft mit Privatkunden vergeben Banken und Sparkassen Dispositionskredite auf dem Gehaltskonto meistens blanko, häufig auch kleinere Ratenkredite. Eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung hingegen wird generell nicht blanko durchgeführt: Die finanzierte Immobilie wird dem Kreditinstitut zur Absicherung der Darlehen pfandunterstellt.
Im Geschäft mit Geschäftskunden sind Blankokredite grundsätzlich eher die Ausnahme als die Regel. Lediglich kleinere Kreditlinien auf dem laufenden Geschäftskonto werden bisweilen auf Blankobasis vergeben.
Im Zuge einer Existenzgründung hingegen ist es für den oder die Geschäftsinhaber oftmals schwierig, Blankokredite zu erhalten, da noch keine belegbaren Zahlen über den Erfolg des Vorhabens vorliegen. Umso bedeutsamer ist es, einen qualitativ hochwertigen Business Plan zur Verfügung zu haben. Dieser wird in der Praxis häufig unter Mitwirkung einer qualifizierten Unternehmensberatung erstellt.

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