Mittwoch, 13. August 2014

Kreditwürdigkeit wird auch durch Vermögen bestimmt


Das Privatvermögen eines Unternehmers kann einen nicht unwesentlichen Aspekt bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch Kreditinstitute darstellen. Bereits bei der Existenzgründung kann es als generelle Voraussetzung angesehen werden, dass die finanziellen Verhältnisse des angehenden Selbstständigen als geordnet zu beurteilen sind. Dies beinhaltet eine Schufa-Auskunft, die keinerlei Negativmerkmale aufweist, die auf Zahlungsschwierigkeiten in der jüngeren Vergangenheit schließen lassen.

Bestehende Kredite müssen im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit stehen, auch unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, wie sie sich anhand des Business Plans voraussichtlich darstellen werden. Hinsichtlich des Business Plans ist es grundsätzlich von Vorteil, diesen mit Hilfe einer versierten Unternehmensberatung auszuarbeiten, um ein Höchstmaß an Realitätsnähe bezogen auf die Planzahlen zu erreichen und insbesondere auch formalen Anforderungen zu genügen.

Spätestens, wenn ein Unternehmen der Existenzgründung entwachsen ist, steigt der Finanzierungsbedarf in aller Regel an. Einzusetzendes Privatvermögen, gegebenenfalls als Sicherheit für Kredite mittels Verpfändung, stellt in dieser Phase einen dauerhaften Aspekt rund um die Kreditvergabe und die Kreditkonditionen dar. Umgekehrt sollte der Unternehmer seine privaten Verbindlichkeiten fortlaufend einer Kostenkontrolle unterziehen. Insbesondere für eine private Baufinanzierung besteht bei Prolongationen ein nicht unerhebliches Sparpotenzial, das genutzt werden sollte, um den Betrieb durch geringere Privatentnahmen entlasten zu können.

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