Mittwoch, 27. Februar 2013

Bürgschaften zur Kreditsicherung



Eine Bürgschaft ist eine klassische Form der Kreditsicherung. Hierbei steht der Bürge dafür ein, dass der vergebene Kredit vom Kreditnehmer entsprechend den Regelungen des Kreditvertrages zurückgezahlt wird. Im Falle von Zahlungsstörungen kann sich die finanzierende Bank oder Sparkasse somit an den Bürgen halten. Bei einer Begleichung der zugrundeliegenden Forderung durch den Bürgen kann sich dieser als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs an den Kreditnehmer als Hauptschuldner wenden. Die Bürgschaft spielt im Zusammenhang mit einem Ratenkredit nur selten eine Rolle. Anders verhält es sich bei einer Immobilienfinanzierung, allerdings nicht unbedingt dergestalt, dass Kreditinstitute eine Bürgschaft zur Durchführung der Finanzierung verlangen. Vielmehr werden oftmals Bürgschaften gegenüber den ausführenden Bauunternehmen zugunsten des Bauherrn ausgelegt.

Kredite an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, werden in aller Regel durch Kreditinstitute nur dann vergeben, wenn sie durch Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert sind. Dieser Aspekt kann im Rahmen der Wahl der Rechtsform im Zuge einer Existenzgründung von Bedeutung sein. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Aufnahme einer Finanzierung lässt sich gegenüber Kreditinstituten kaum vermeiden. Gegenüber Lieferanten mag dies im Zweifelsfall anders zu gestalten sein, jedoch sollten die Konditionen für etwaige Lieferantenkredite sowie Branchenusancen ebenso, vorzugsweise unter Einbeziehung einer Unternehmensberatung, bei der Wahl der Rechtsform ins Kalkül gezogen werden.

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Dienstag, 19. Februar 2013

Sichere Sache

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, vor allem Finanzkrisen, zeigt sich erfahrungsgemäß, dass sichere Sachen wie Bausparen reale Vorzüge bieten können. Die Sicherheit des Bausparens kann entsprechend auch als einer seiner maßgeblichen Vorteile angesehen werden. Dies betrifft sowohl die Ausrichtung auf eine risikolose Möglichkeit der Geldanlage als auch die Option auf eine verlässliche, solide Form, eine Immobilienfinanzierung zu bewerkstelligen.

Das über einen Bausparvertrag kontinuierlich angesparte Bausparguthaben genießt schon aus dem Grunde ein außerordentliches Maß an Sicherheit, dass Bausparkassen als Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes besonderer staatlicher Aufsicht unterliegen und die verwahrten Einlagen dementsprechend der staatlichen Einlagensicherung unterliegen. Sicherheit besteht beim Bausparen auch hinsichtlich der Konditionen, da die angebotenen Bauspartarife grundsätzlich mit Festzinsvereinbarungen ausgestattet sind, was sowohl die Guthabenzinsen als auch die späteren Darlehenszinsen bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens im Falle der Durchführung einer Baufinanzierung durch den Bausparer betrifft. Die angesparten Gelder mindern im Übrigen die Risiken, dass die geplante Finanzierung zu sehr auf wackeligen Beinen steht. Insbesondere für Selbstständige ist es nämlich in der Praxis mitunter nicht gänzlich unproblematisch, für eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital grünes Licht zu erhalten.

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Mittwoch, 13. Februar 2013

Private Altersvorsorge

Selbstständige, die keine oder nur unbedeutende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben und auch keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, sind hinsichtlich ihrer privaten Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Unternehmer müssen entsprechend selbst aktiv werden, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben finanzielle Vorsorge zu treffen.

Liquides Vermögen, das zum laufenden Lebensunterhalt verbraucht werden kann, lässt sich staatlich gefördert nur mit Hilfe einer Rürup-Rente ansparen. Diese spezielle Variante von Versicherungen garantiert eine lebenslange Leibrente und kann um eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung erweitert werden. Die staatliche Förderung vollzieht sich durch die steuerliche Begünstigung der Beiträge. In der Sparphase reduziert sich die Steuerlast durch Berücksichtigung der Beiträge bis zu 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Die Rendite lässt sich auf längere Sicht erfahrungsgemäß dadurch steigern, dass in Fonds investiert wird. Darüber hinaus kann ein selbstgenutztes Einfamilienhaus im Rahmen einer sogenannten Umkehrhypothek für die Altersvorsorge in Betracht kommen, indem eine Immobilienrente durch ein hierauf spezialisiertes Kreditinstitut gezahlt wird. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass das Wohneigentum annähernd lastenfrei sein muss. Die ursprüngliche Immobilienfinanzierung sollte also zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe bereits ihre Erledigung gefunden haben.

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Montag, 4. Februar 2013

Engpässe sind Warnzeichen

Während sich einer bilanziellen Überschuldung als Plicht zu Insolvenzantragstellung gegebenenfalls noch beikommen lässt, sei es durch Kapitalmaßnahmen oder Neubewertung stiller Reserven, gehen bei drohender oder gar bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit in der Praxis sehr viel schneller die Lichter für eine Unternehmen aus. Vor der Zahlungsunfähigkeit bestanden in jedem Falle Liquiditätsengpässe, die nicht nur nicht nachhaltig beseitigt werden konnten, sondern sich im Gegenteil noch verschlimmert haben. So gesehen sollte man, von der Existenzgründung an, die immense Bedeutung der Liquiditätshaltung, einer akkuraten Finanzbuchhaltung und einer fristenkongruenten Finanzierung des Anlagevermögens verinnerlichen.

Darüber hinaus können chronische Cashflow-Probleme natürlich auch tiefere Ursachen haben als eine zu teure Finanzierung des Betriebs, beispielsweise eine ohnehin schwache Grundrentabilität des Unternehmens im Branchenvergleich. Für eine diesbezügliche Ursachenforschung wird in manchen Fällen eine von den Banken, die dem Unternehmen mit Kredit zur Verfügung stehen, unabhängige Unternehmensberatung engagiert, um in dieser Hinsicht potenzielle Schwachstellen aufzudecken und bestehende Potenziale zur Verbesserung der Ertragslage und damit auch der nachhaltigen Liquiditätssicherung aufzudecken. Beispielsweise können die Ursachen dafür, dass der Zahlungsmittelüberschuss dauerhaft nur mit Mühe oder im Falle der Inanspruchnahme von Überziehungskrediten nur unter Wohlwollen der Kreditgeber ausreicht, den Kapitaldienst zu erwirtschaften, in einem zu hohen Verschuldungsgrad liegen oder in im Verhältnis zu den ordentlichen Erlösen unangemessenen Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehältern begründet sein. Diese wiederum können andererseits determiniert sein durch einen zu hohen Cashflow-Bedarf für private Zwecke, beispielsweise infolge einer Baufinanzierung mit einer zu knapp kalkulierten monatlichen Belastung.

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Samstag, 2. Februar 2013

Vielseitige staatliche Förderung

Versicherungen stellen die meistverkaufte Variante der Riester-Rente dar. Ursprünglich bei Einführung der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge war es ausschließlich möglich, eine Riester-Rente über eine Versicherung abzuschließen. Nunmehr stehen als weitere Varianten auch Fondssparpläne, Banksparpläne und die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, zur Verfügung.

Wer bei einer Versicherungsgesellschaft oder über Banken, Sparkassen oder Finanzdienstleistern eine Riester-Versicherung abschließt, wird Versicherter im Rahmen eines Rentenversicherungsvertrages. Die Unterschiede zur konventionellen privaten Rentenversicherung liegen neben der Berechtigung zur staatlichen Förderung darin, dass seitens des Gesetzgebers die Verhängung von Ratenzuschlägen, die ansonsten bei unterjähriger Beitragszahlung nicht unüblich ist, untersagt ist; daneben gelangen Unisex-Tarife zur Anwendung, d.h., Männer und Frauen werden trotz statistisch unterschiedlicher Lebenserwartung bei identischem Vertragsverlauf hinsichtlich der Ablaufleistung bzw. der monatlichen Rente gleichgestellt.

Die staatliche Förderung durch Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) sowie steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge innerhalb gewisser Grenzen als Sonderausgaben sorgt dafür, dass eine Riester-Versicherung häufig die bessere Alternative zu einer konventionellen privaten Rentenversicherung für die private Altersvorsorge darstellt. Im Zinstief hat jedoch Wohn-Riester in der Beliebtheit zulegen können. Die Rendite bemisst sich hierbei an der Effektivverzinsung der Darlehen, die für eine private Immobilienfinanzierung aufgenommen wurden. Auch bei einer klassischen Baufinanzierung fließen die Riester-Zulagen als Sondertilgungen ein und führen zu einem beschleunigten Schuldenabbau. Ein Eigenkapitaleinsatz ist nicht Bedingung, so dass auch bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital der Einsatz der Eigenheimrente häufig eine interessante Möglichkeit darstellt.

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