Mittwoch, 13. Februar 2013

Private Altersvorsorge

Selbstständige, die keine oder nur unbedeutende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben und auch keinem berufsständischen Versorgungswerk angehören, sind hinsichtlich ihrer privaten Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Unternehmer müssen entsprechend selbst aktiv werden, um für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben finanzielle Vorsorge zu treffen.

Liquides Vermögen, das zum laufenden Lebensunterhalt verbraucht werden kann, lässt sich staatlich gefördert nur mit Hilfe einer Rürup-Rente ansparen. Diese spezielle Variante von Versicherungen garantiert eine lebenslange Leibrente und kann um eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung erweitert werden. Die staatliche Förderung vollzieht sich durch die steuerliche Begünstigung der Beiträge. In der Sparphase reduziert sich die Steuerlast durch Berücksichtigung der Beiträge bis zu 20.000 € (40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Die Rendite lässt sich auf längere Sicht erfahrungsgemäß dadurch steigern, dass in Fonds investiert wird. Darüber hinaus kann ein selbstgenutztes Einfamilienhaus im Rahmen einer sogenannten Umkehrhypothek für die Altersvorsorge in Betracht kommen, indem eine Immobilienrente durch ein hierauf spezialisiertes Kreditinstitut gezahlt wird. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass das Wohneigentum annähernd lastenfrei sein muss. Die ursprüngliche Immobilienfinanzierung sollte also zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe bereits ihre Erledigung gefunden haben.

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