Montag, 4. Februar 2013

Engpässe sind Warnzeichen

Während sich einer bilanziellen Überschuldung als Plicht zu Insolvenzantragstellung gegebenenfalls noch beikommen lässt, sei es durch Kapitalmaßnahmen oder Neubewertung stiller Reserven, gehen bei drohender oder gar bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit in der Praxis sehr viel schneller die Lichter für eine Unternehmen aus. Vor der Zahlungsunfähigkeit bestanden in jedem Falle Liquiditätsengpässe, die nicht nur nicht nachhaltig beseitigt werden konnten, sondern sich im Gegenteil noch verschlimmert haben. So gesehen sollte man, von der Existenzgründung an, die immense Bedeutung der Liquiditätshaltung, einer akkuraten Finanzbuchhaltung und einer fristenkongruenten Finanzierung des Anlagevermögens verinnerlichen.

Darüber hinaus können chronische Cashflow-Probleme natürlich auch tiefere Ursachen haben als eine zu teure Finanzierung des Betriebs, beispielsweise eine ohnehin schwache Grundrentabilität des Unternehmens im Branchenvergleich. Für eine diesbezügliche Ursachenforschung wird in manchen Fällen eine von den Banken, die dem Unternehmen mit Kredit zur Verfügung stehen, unabhängige Unternehmensberatung engagiert, um in dieser Hinsicht potenzielle Schwachstellen aufzudecken und bestehende Potenziale zur Verbesserung der Ertragslage und damit auch der nachhaltigen Liquiditätssicherung aufzudecken. Beispielsweise können die Ursachen dafür, dass der Zahlungsmittelüberschuss dauerhaft nur mit Mühe oder im Falle der Inanspruchnahme von Überziehungskrediten nur unter Wohlwollen der Kreditgeber ausreicht, den Kapitaldienst zu erwirtschaften, in einem zu hohen Verschuldungsgrad liegen oder in im Verhältnis zu den ordentlichen Erlösen unangemessenen Privatentnahmen bzw. Geschäftsführergehältern begründet sein. Diese wiederum können andererseits determiniert sein durch einen zu hohen Cashflow-Bedarf für private Zwecke, beispielsweise infolge einer Baufinanzierung mit einer zu knapp kalkulierten monatlichen Belastung.

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