Donnerstag, 20. Dezember 2012

Sonderzahlungen: Vor- und Nachteile

Sonderzahlungen, die beim Leasing häufig zum Einsatz gelangen, reduzieren die monatliche Belastung. Anders als Sondertilgungen bei einem Kredit sind Leasing-Sonderzahlungen jedoch nur zu Vertragsbeginn möglich. Mitunter liegen sie im Interesse des Leasingnehmers, teilweise werden sie auch von der finanzierenden Leasinggesellschaft zur Auflage gemacht. Bei einer Autofinanzierung wird häufig der Gebrauchte Zug um Zug mit der Neuwagenfinanzierung an den Händler verkauft. Der Erlös kann bei einer Finanzierung über einen Ratenkredit als Eigenkapital eingesetzt werden oder bei Abschluss eines Leasingvertrages für den Neuwagen als Sonderzahlung eingebracht werden. In beiden Fällen sinkt der zu finanzierende Betrag; anstelle einer Fremdfinanzierung handelt es sich in beiden Fällen um eine Mischfinanzierung.


Nicht unproblematisch wird es jedoch, wenn eine Sonderzahlung zur Senkung des Risikos von Seiten der Leasinggesellschaft gefordert wird, der entsprechende Betrag jedoch nicht vom Kunden aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann, sondern fremdfinanziert werden muss. Dies kann durch Inanspruchnahme des in der Regel teuren Dispositionskredites oder durch gesonderte Ratenkredite erfolgen. In beiden Fällen ist offensichtlich, dass die Finanzierung sehr knapp kalkuliert ist. Die niedrige monatliche Belastung aus dem Leasingvertrag wird durch die Kreditraten bzw. die Zinsbelastung auf dem Girokonto in aller Regel überkompensiert, so dass sich diese Art der Mischfinanzierung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen anbietet, etwa weil die Nutzung des Fahrzeugs oberste Priorität hat und günstigere Finanzierungsmöglichkeiten nicht verfügbar sind. Interessenten, die sich mit solchen Konstellationen konfrontiert sehen, sollten einen alternativen Finanzierungsvorschlag einholen, vorzugsweise bei kompetenten unabhängigen Finanzdienstleistern, die beispielsweise auch bei Wunsch des Kunden eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital in die Wege zu leiten vermögen.

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Dienstag, 11. Dezember 2012

Forward Darlehen

Unternehmen wenden sich bei Fragen rund um die betriebliche Finanzierung in erster Linie an ihre Hausbank, mit der sie in allen Fragen rund ums Geld zusammenarbeiten, bisweilen aber auch an eine bankenunabhängige Unternehmensberatung. Dies geschieht aus unterschiedlichen Motiven heraus, beispielsweise bei Fragen, die bislang nicht aufgetreten sind, für die das jeweilige Kreditinstitut im Einzelfall keine probate Lösung bereit hat, weil die entsprechende Expertise nicht zum Kerngeschäft zählt. Hierbei müssen es nicht unbedingt exotische Problemstellungen sein, die dazu führen, dass Unternehmen eine zweite Meinung einholen oder die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen für eine gute Idee halten. Bisweilen ist es dem Umstand Rechnung geschuldet, wenn man eine Unternehmensberatung beauftragt, dass diese in ihrem Dienstleistungsangebot ergänzende Lösungen anbieten kann, die bei der Hausbank nicht oder nach einer Reorganisation nicht mehr zur Verfügung stehen.


Dies kann unter Umständen dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen Maßnahmen zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos ergreifen möchte, da es mit künftig höheren Zinssätzen rechnet und dementsprechend seine Anschlussfinanzierung in Bezug auf laufende Darlehen im Vorfeld gesichert wissen möchte. Wenn bis zum Ablauf der aktuellen Zinsbindungsfrist nämlich noch einige Zeit ins Land streicht, kann man sich gegebenenfalls nach einem Forward Darlehen erkundigen, welches jedoch nicht alle Kreditinstitute im Sortiment führen. Häufiger genutzt wird dieses Produkt in Zusammenhang mit einer privaten Baufinanzierung. Ein Forward Darlehen sichert, gegen einen kleinen Aufpreis, die Konditionen bis zur späteren tatsächlichen Valutierung der betreffenden Finanzierung ab. Man sichert sich auf diese Weise somit dagegen ab, dass bis zum Zeitpunkt der neuen Zinsfestschreibung bis dahin vorgenommene Zinserhöhungen zu einer Verschlechterung der Konditionen führen.

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Freitag, 7. Dezember 2012

Kredite mit Sonderzinssätzen

Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden, erhalten mitunter von ihrer Bank Sonderzinsen für bereits in Anspruch genommene Finanzierungsmittel. Dies erscheint widersinnig, da Sonderkonditionen grundsätzlich eine besonders gute Bonität des Kreditnehmers und ein gewisses Maß an Verhandlungsgeschick voraussetzen. Eine spezielle Form von Sonderzinsen, sogenannte Sanierungszinssätze, kommen in den Fällen zum Tragen, bei denen das jeweilige Kreditinstitut, gewissermaßen wohl oder übel, sich an einer Konsolidierung eines Unternehmens beteiligt. Dies geschieht in aller Regel unter der Voraussetzung, dass ein ganzheitliches Konzept zur finanziellen Stabilisierung und Gesundung des Unternehmens, das meist durch eine Unternehmensberatung begleitet wird, vorliegt.


Die Zugeständnisse bezüglich der Konditionen stellen aus Sicht der Bank in solchen Fällen im Vergleich zur bisherigen Situation zudem tendenziell eher eine Rückführung des Obligos sicher, da sich der betriebliche Kapitaldienst auf diese Weise reduziert. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für derartige Kredite seitens der finanzierenden Kreditinstitute eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde. Demzufolge ist in diesem Stadium davon nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung davon auszugehen, dass ungesicherte Kreditteile keinen positiven beizulegenden Wert im handelsrechtlichen Sinne mehr haben.

Entsprechend setzt eine Konsolidierung eines Unternehmens unter Mitwirkung der jeweils finanzierenden Bank durch Zugeständnisse bei den Darlehenszinsen grundsätzlich voraus, dass weder das Unternehmen noch die Inhaber bzw. Gesellschafter zusätzliche werthaltige Kreditsicherheiten beibringen konnten. Eine private Baufinanzierung der Entscheidungsträger des Unternehmens, aus der werthaltige freie Grundschuldteile genutzt werden könnten, ist in der Praxis in solchen Fällen kaum mehr gegeben.

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Montag, 3. Dezember 2012

Krisenprävention

Wer dauerhaft rote Zahlen schreibt, wird feststellen, dass man nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben kann. Genau dies passiert jedoch, wenn die Zahlen nachhaltig rot sind und entsprechend Verluste eingefahren werden. Diese schmälern das Eigenkapital und gehen zu Lasten der Liquidität. Infolge gestaltet sich die Finanzierung des Betriebes zunehmend schwieriger, da Kreditinstitute und auch übrige Kreditoren wie beispielsweise Lieferanten zunehmend geringeres Vertrauen in die Rückführung ihrer Kredite aufbringen. Schließlich entstammt das Wort Kredit ja auch dem lateinischen “credere“. Die Sache mit dem Eigenkapital ist hierbei zunächst in der Regel nicht so bedeutsam, da es ja als Verlustpuffer dient. Auch eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist unter gewissen Voraussetzungen bekanntlich darstellbar. Liquiditätsengpässe hingegen führen schnell zur Zahlungsunfähigkeit. Bei Verlusten kann man natürlich probieren, die daraus resultierenden Konsequenzen durch erfolgreiches Roulette spielen zu vermeiden. In der Mehrheit der Fälle dürfte eine Konsultation einer versierten und bankenunabhängigen Unternehmensberatung tendenziell eher von Erfolg gekrönt sein.


Diese kann Ursachenforschung betreiben, als Krisenmanagement fungieren und, häufig in Zusammenarbeit sowohl mit den Kreditgebern und der Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens, die Anschlussfinanzierung sicherstellen, indem eine Restrukturierung der gesamten Unternehmensfinanzierung konzipiert wird, was unter den Aspekten Kapitaldienstfähigkeit, Liquiditätsplanung und Risikominderung letztlich beiden Parteien bei der Wahrung ihrer Interessen hilft. Beispielsweise kann die Umschuldung einer dauerhaft in Anspruch genommenen Betriebsmittelkreditlinie in ein mittelfristiges Konsolidierungsdarlehen eine Stabilität der Finanzierung bewirken.

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