Dienstag, 21. Dezember 2010

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, also der staatlich vorgeschriebenen Versicherungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und Betriebsunfällen. Zur Sozialversicherung zählen außer der Krankenversicherung die Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Aufsicht über die Versicherungsträger sind die Arbeitsministerien der Länder und des Bundes sowie das Bundesversicherungsamt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu fest vereinbarten Teilen. Sie werden direkt vom Arbeitgeber an die Versicherungsträger abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält auf seiner Gehaltsabrechnung eine Mitteilung über die Höhe der Beiträge.
Zu den Versicherungsleistungen zählen die Krankenbehandlung, Gesundheitsvorsorge, Mutterschaftshilfe und Sterbegeld.
Das Sozialversicherungswesen wurde 1883 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Als erstes gründete er die Kranken- und Unfallversicherung. 1889 kam die Rentenversicherung dazu, im Jahr 1927 die Arbeitslosenversicherung und viel später 1995 die Pflegeversicherung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle Versicherten gleichermaßen, sie ist ein Teil des Solidarsystems. Es ist egal, ob die Versicherten alt, jung, krank oder gesund sind. Der Beitragssatz ist gesetzlich vorgegeben und bezieht sich auf die Höhe des Einkommens. Zu den Versicherten gehören Arbeitnehmer mit höherem Einkommen genauso wie Geringverdiener oder beitragsfrei Versicherte. Rückstellungen für höhere Kosten älterer Versicherter gibt es nicht, die Kosten werden umlagefinanziert.
Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte bis zu bestimmten Einkommensgrenzen, Arbeitslosengeldempfänger, Rentner sowie Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld II. Für Familienangehörige ohne eigenes Einkommen gibt es die Familienversicherung.
Für Bezieher von Einkünften oberhalb der Einkommensgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung oder Personen, für die die Versicherungspflicht beendet ist (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.) gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag personenbezogen angepasst. Die Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gezahlt, d.h. meistens gehen die Versicherten in Vorleistung und reichen die Quittungen zur Erstattung bei der Krankenkasse ein. Ausnahme davon bilden Krankhauskosten. Die Krankenhäuser rechnen auch bei privat Versicherten direkt mit dem Krankenkasse ab, nachdem die Versicherten ihre Ansprüche an das Krankenhaus abgetreten haben.
Als Nachweis über die bestehende Krankenversicherung haben die Versicherten eine Versicherungskarte, die von den Arztpraxen elektronisch gelesen werden.

Freitag, 10. Dezember 2010

Baufinanzierung

Da eine Baufinanzierung den Kauf eines werthöheren Objektes ermöglicht, beinhaltet die Finanzierung eine sehr gute Sicherheitenstellung. Dies ermöglicht dem Kreditgeber die Vergabe eines zinsgünstigen Darlehens. Die Immobilie dient dem Kreditgeber dabei als Sicherheit. Durch den Eintrag in das Grundbuch erhält er ein Grundpfandrecht. Sollte es von Seiten des Kreditnehmers dann zu einem Forderungsausfall kommen, kann der Kreditgeber entscheiden, ob er die Immobilie zwangsverwalten oder zwangsversteigern möchte. Zwar wird durch eine Zwangsversteigerung sicherlich kaum die fällige Kreditsumme abgelöst, doch die sichere Option auf zumindest einen großen Teil des Geldes, reicht dem Kreditgeber bereits aus, um einen Kredit mit günstigen Zinsen und guten Konditionen zu vergeben.

Wer bauen oder kaufen möchte, sollte übrigens nie vergessen, sich informieren, ob ihm eventuell Fördergelder zustehen. Von der Bank für Wiederaufbau, kurz KFW, werden besonders günstige Kredite erteilt, die die an sich schon günstige Baufinanzierung noch um einiges unterbieten können. Dies beruht zu einem darauf, dass der Staat dem Wohneigentum grundsätzlich positiv gegenübersteht. Er vergibt dafür bestimmte Kredite für Familien mit Kinder sowie Steuervergünstigungen. Und zum anderen werden die Bauherren belohnt, die entweder Altbauten den neuesten Energiesparmaßnahmen anpassen oder aber Neubauten in besonders energiesparender Bauweise errichten. Fördergelder gibt es dann zum Beispiel für Photovoltaik und Solar oder für eine Hausfassade mit einer Wärmedämmung nach EnEV (Energieeinsparverordnung).

Wer das Glück hat und günstige Fördergelder für sich beanspruchen kann, kann sich also über günstige Zinsen freuen. Oftmals reichen diese staatlichen Kredite allerdings nicht aus, um das gesamte Projekt zu finanzieren, daher kann man diese günstigen Gelder auch ganz unkompliziert mit einer Baufinanzierung kombinieren. In den meisten Fällen kümmern sich die Kreditgeber um die Beantragung und Abwicklung der Förderkredite und berücksichtigen diese bei der Planung der gesamten Finanzierung. So hat der Kreditnehmer sehr wenig Aufwand und erhält dennoch ein sehr gutes Ergebnis: eine sehr günstige Baufinanzierung, die ihn in die eigenen vier Wände bringt. Für manch einen sind es gerade diese günstigen Förderkredite, die den Erwerb der eigenen vier Wände erst möglich machen.
Um Kosten zu senken, kann man Eigenleistung mit einbringen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn es um den Neu- oder Umbau einer Immobilie geht. Man nennt diese Eigenleistung auch häufig Muskelhypothek und sie kann einen Anteil von bis zu 5% der Kaufsumme ausmachen. Wichtig ist hierbei nur, dass der Bauherr seine handwerklichen Fähigkeiten sehr realistisch einschätzt. Sonst kann es sein, dass Nachbesserungen dazu führen, dass der Bau plötzlich doch um einiges teurer wird. Auch unbedingt vermeiden sollte man, dass es zu einer Nachfinanzierung kommt. Diese Gelder sind in der Regel um einiges teurer als die ursprüngliche Baufinanzierung.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Bauen

Mit dem Bau eines Hauses beginnt eine meist eine sehr aufreibende Zeit, in der man viel planen, organisieren und entscheiden muss. In kurzen Schritten beschrieben erfolgt der Bau eines Hauses aus Sicht des Bauherrn wie folgt: Man hat sich dazu entschieden, sich und seinen Lieben ein Eigenheim zu bauen. Man prüft seine Finanzen und sucht sich einen Finanzierungspartner zwecks Baufinanzierung. Anhand der zugesagten Kreditsumme schaut man sich konkret nach einem Haustyp und Hausanbieter um. Man hat sich für ein Haus entschieden, und die Bauphase beginnt. Man verbringt in den nächsten Monaten viel Zeit auf der Baustelle. Der Auszug bzw. Einzug wird geplant. Auch wenn man nicht selber beim Bau Hand anlegt, so wird man natürlich doch immer wieder zu seinem zukünftigen Haus fahren, um zu schauen, wie der Baufortschritt ist, ob die Handwerker die Wünsche richtig umsetzen und ob man vielleicht nicht noch hier und da etwas vergessen hat und daher ändern oder optimieren kann. Der Bau eines Hauses verlangt dem Bauherrn und seiner Familie viel Zeit und Geduld ab.

Dass man dieses aber dennoch alles in Kauf nimmt und sich nicht dazu entscheidet, ein Haus zu kaufen, dass bereits fertig ist und den eigenen Wünschen am nahesten kommt, wird mit Sicherheit daran liegen, dass man bei seinem Haus einfach keine Kompromisse eingehen möchte. Der Neubau eines Hauses muss auch nicht immer unbedingt teurer sein, als der Kauf eines „gebrauchten“ Hauses. Das hängt zum einem von der Finanzierung ab und zum anderen auch davon, wie gut man die Angebote der Baufirmen verglichen hat, wo man bauen möchte und wie viel man auch an Eigenleistung mit einbringen kann. Es gibt verschiedene Faktoren, die den Preis für das Eigenheim beeinflussen. So kann man auch nachhaltig planen, d. h., man investiert heute in den Bau eines Niedrigenergie- oder auch Passivhauses und profitiert dann über die Jahre von den geringen Energiekosten. Wer sich dazu entscheidet, kann sich zudem über günstige Förderkredite des Staates in der Baufinanzierung freuen. Die Zinsen der staatlichen Förderkredite sind um einiges günstiger als die der herkömmlichen Finanzierungspartner und auch die Konditionen können sich sehen lassen. So erreicht der Kreditnehmer schneller sein Ziel, das Darlehen abzuzahlen.

Der Bau eines Hauses kostet viel Zeit und Geld. Wer sich informiert und schlau macht, kann allerdings unnötige Geldausgaben vermeiden. Denn nicht selten werden Angebote oder Ausschreibungen falsch verstanden und dies kann dann zu Mehrkosten führen. Das kann schon bei der Wahl des Grundstücks beginnen. Ist das Grundstück voll erschlossen und was heißt das? Hier können Kosten lauern. Bei 85% der Fälle sind die Hausanschlüsse bei einem als voll erschlossenen Grundstück in der Straße liegend. Gerade bei Baulücken trifft dies zu. Grundstücke, die in einem Erschließungsgebiet liegen, bilden hier die Ausnahme. Hier legt der Erschließungsträger i. d. R. alle Medien auf das Grundstück. Man erkennt dies daran, dass die Blindleitungen einen halben Meter nach der Grundstücksgrenze aus der heraus schauen.

Bei dem Bau eines Hauses muss also auf Vieles im Vorwege geachtet werden. Nur mit der richtigen Beratung an seiner Seite kann der Bauherr viel Geld sparen und unnötigen Ärger vermeiden. Hat man die richtigen Baupartner an seiner Seite, muss dem Bau des Traumhauses nichts mehr im Wege stehen.

Freitag, 3. Dezember 2010

Hinweise zum Business Plan

Der Business Plan für eine vorgesehene Existenzgründung enthält zunächst eine verbale Erläuterung der Geschäftsidee bzw. des Gründungsvorhabens sowie einen (häufig umfangreichen) Zahlenteil, der die geplante Geschäftsentwicklung komprimiert und übersichtlich darstellt. Hierunter fallen eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und eine Liquiditätsvorschau.
Wie umfangreich der Business Plan im Einzelfall zu sein hat und über welchen Zeitrahmen sich das Zahlenwerk zu erstrecken hat, kann nicht pauschal angegeben werden. Zum einen hängt dies von der Komplexität des Geschäftsvorhabens ab, zum anderen vom Adressaten. Beispielsweise kann ein (knapp gehaltener) Business Plan ausreichend für einen Antrag auf den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit sein, während für Kredite von öffentlichen Förderinstituten eine noch tiefere und ausführlichere Darstellung erforderlich ist.
Grundsätzlich ist es jedoch erforderlich, dass das Zahlenwerk in sich geschlossen und widerspruchsfrei ist. Zudem muss es in Verbindung mit der Branchensituation plausibel sein und von dem Selbstständigen in spe erläutert und vertreten werden können. Insbesondere, wenn keine einschlägigen kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vorhanden sind, empfiehlt es sich, eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung bei der Erstellung des Business Plans einzugehen.

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Mittwoch, 1. Dezember 2010

Wichtige Aspekte bei der Existenzgründung

Bei einer Existenzgründung geht es um weit mehr als seinen Business Plan zu verfolgen und seinen Betrieb möglichst schnell zum Laufen zu bringen. Vielmehr ist man gut beraten, die mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit einher gehende Bürokratie nicht zu unterschätzen. Diese betrifft auch und insbesondere die einzelnen Zweige der Sozialversicherung. Über diesbezügliche Pflichten, Regelungen und Wahlmöglichkeiten kann man sich bei den entsprechenden Trägern informieren, ergänzend bei einer mit Fragen rund um Existenzgründungen befassten Unternehmensberatung.
Unter den Themenkomplex Sozialversicherung fallen die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Die Absicherung der Arbeitskraft (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit) ist in der Regel nur über einen gesetzlichen Mindestschutz durch Leistungen der Deutschen Rentenversicherung geregelt, sofern man nicht eine private Vorsorge in die Wege leitet.

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