Mittwoch, 20. Juni 2012

Frühzeitig vorsorgen

Ein klassischer Bestandteil jeder sorgsam geplanten und gut strukturierten Finanzplanung, insbesondere für den Ruhestand, sind Versicherungen. Durch einen langfristig angelegten Vermögensaufbau reduziert sich der monatliche Aufwand für ein bestimmtes Sparziel dadurch, dass der Zinseszinseffekt sein Wohl über einen längeren Zeitraum entfalten kann. Hierdurch sind bei einem frühzeitigen Beginn deutlich niedrigere Beiträge vonnöten, um das geplante oder benötigte Kapital aufzubauen. Wer hingegen später anfängt, regelmäßig zu sparen, sieht sich mit dem Umstand konfrontiert, dass ein merklich höherer Anteil seines verfügbaren Einkommens für die finanzielle Vorsorge einzusetzen ist.


Einer der schillerndsten Begriffe der Versicherungswirtschaft ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Diesem kann dadurch begegnet werden, dass man mit der Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens eine lebenslange Rentenzahlung ab dem Ende der Sparphase vereinbart. Dies ist grundsätzlich bei allen angebotenen Tarifen für eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung möglich. Inwieweit Steuern auf die Rentenzahlungen der Versicherungsgesellschaft zu entrichten sind, hängt neben der Höhe der übrigen Einkünfte, beispielsweise durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, davon ab, ob es sich bei der Versicherung um eine rein private oder eine staatlich geförderte Variante (Riester oder Rürup) handelt.

Bei Versicherungen, die nach den Bestimmungen über die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge zertifiziert sind (Riester und Rürup) ist die lebenslang garantierte Rente vollständig einkommensteuerpflichtig. Der tatsächliche Steuersatz ergibt sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen unter Berücksichtigung sämtlicher steuerpflichtiger übriger Einkünfte im Ruhestand. Sofern keine Förderung seitens des Staates in Firm von Zulagen oder Steuervergünstigungen in der Beitragsphase in Anspruch genommen wurde, ist lediglich der geringere Ertragsanteil der Rentenzahlung, der sich aus dem Eintrittsalter in die Rentenphase ergibt, zu versteuern. Dieser wesentliche Unterschied ist bei der Finanzplanung und der Auswahl der jeweiligen Versicherung unbedingt zu berücksichtigen.

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Mittwoch, 13. Juni 2012

Mietähnliche Belastung ist möglich

Insbesondere in Zeiten historisch niedriger Zinssätze kann es durchaus darstellbar sein, eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital unter Dach und Fach zu bringen, die mit einer mietähnlichen Belastung einhergeht bzw. keine zusätzliche Belastung für die frischgebackenen Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit sich bringt.


Für beruflich Selbstständige stellt sich in der Praxis die Umsetzung des Traums von den eigenen vier Wänden jedoch meist kniffliger dar als für Arbeitnehmer, da Kreditinstitute tendenziell bei der Kreditvergabe an diesen Kundenkreis strengere Anforderungen stellen. Manche Banken vergeben sogar ausschließlich Darlehen an Privatkunden, zu denen Freiberufler und Gewerbetreibende nicht gerechnet werden. Ursache ist insbesondere der Umstand, dass die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit für Zins- und Tilgungsleistungen bei Selbstständigen weniger eindeutig zu beurteilen ist als bei abhängig Beschäftigten. Insofern kann es sinnvoll sein, die Baufinanzierung, ob mit Eigenkapitaleinsatz oder als Vollfinanzierung, in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Finanzdienstleister, der mit zahlreichen Kreditinstituten in Geschäftsverbindung steht, in die Wege zu leiten. Die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder, beispielsweise durch das zinsgünstige KfW-Wohneigentumsprogramm, ist auch für beruflich Selbstständige eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Ersparnis an Kapitalkosten. Dass Banken die für sie mit niedrigeren Margen verbundenen Programmkredite der öffentlichen Hand von sich aus in die Finanzierung einbinden, ist leider keine Selbstverständlichkeit.

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Freitag, 8. Juni 2012

Finanzierung einer Existenzgründung

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung lässt sich bei einem Start-up von überschaubarer Größe manchmal komplett aus eigenen Mitteln bestreiten. Meistens werden jedoch Kredite in einem gewissen Umfang benötigt. Ratenkredite kommen hierbei grundsätzlich nur für überschaubare Beträge in Betracht. Ansonsten werden Darlehen zur betrieblichen Finanzierung beantragt. Der Unterschied liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite vornehmlich standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer individuellen Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen, auch Selbstständige, gilt ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt. Hierfür sind turnusmäßig Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens der Kunden einzureichen. Die Besicherung eines Darlehens ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind Kreditsicherheiten ebenso wie die Zinssätze im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Darlehen abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einem Blankokredit erwarten. Eine Unternehmensberatung, die mit Fragen der betrieblichen Finanzierung eingehend vertraut ist und mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten im Einzelfall die gesamten Finanzierungskosten im Zuge der Existenzgründung und für bereits etablierte Betriebe durchaus nicht unwesentlich verringern.

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