Dienstag, 16. Oktober 2012

Vorsorgemöglichkeiten

Wie man fürs Alter vorsorgt, ist in letzter Konsequenz Geschmackssache. Entscheidender ist, dass man etwas tut. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass eine Altersvorsorge, die allein auf den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung fußt, aufgrund der finanziellen Malaise der Sozialversicherungssysteme und der demographischen Entwicklung nur in den allerwenigsten Fällen eine ausreichende finanzielle Basis für den Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben wird darstellen können. Der Staat hat sich aus diesem Problemfeld nicht komplett heraus gehalten, sondern mehrere Möglichkeiten geschaffen, mit denen man auf privater Basis, aber mit staatlicher Unterstützung, eine entsprechende Vorsorge treffen kann. Einerseits stehen mehrere Instrumente zur Auswahl, mit denen ein solider Kapitalstock als Basis für eine private zweite Rente aufgebaut werden kann. Hierunter fallen die Riester-Rente, die Basis-Rente und die diversen Varianten der Betriebsrente. Daneben oder ergänzend kann man auch auf rein privater Basis einen planmäßigen Vermögensaufbau betreiben, indem man langjährig erfolgreiche Fonds über einen lang laufenden Sparplan erwirbt und bei Eintritt in den Ruhestand hieraus regelmäßige Auszahlungen generiert. Ein wichtiges Fundament der Vorsorge ist auch die private Immobilie. Der Staat hat dies erkannt und selbstgenutztes Wohneigentum als eine förderfähige Vorsorgeform anerkannt. Beispielsweise mit der sogenannten Eigenheimrente, im allgemeinen Sprachgebrauch besser als Wohn-Riester bekannt, lässt sich der Weg zu einer im Alter schuldenfreien Immobilie durch die staatlichen Zulagen und ergänzende steuerliche Vorteile leichter beschreiten, da die zugehörige Immobilienfinanzierung durch die staatliche Förderung eine beschleunigte Tilgung erfährt. Alle in Betracht kommenden Varianten sollte man mit ihren Vor- und Nachteilen in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister analysieren, um ein möglichst passgenaues Vorsorgeinstrument im Hinblick auf seine persönlichen Ziele und Präferenzen auswählen zu können.

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Mittwoch, 20. Juni 2012

Frühzeitig vorsorgen

Ein klassischer Bestandteil jeder sorgsam geplanten und gut strukturierten Finanzplanung, insbesondere für den Ruhestand, sind Versicherungen. Durch einen langfristig angelegten Vermögensaufbau reduziert sich der monatliche Aufwand für ein bestimmtes Sparziel dadurch, dass der Zinseszinseffekt sein Wohl über einen längeren Zeitraum entfalten kann. Hierdurch sind bei einem frühzeitigen Beginn deutlich niedrigere Beiträge vonnöten, um das geplante oder benötigte Kapital aufzubauen. Wer hingegen später anfängt, regelmäßig zu sparen, sieht sich mit dem Umstand konfrontiert, dass ein merklich höherer Anteil seines verfügbaren Einkommens für die finanzielle Vorsorge einzusetzen ist.


Einer der schillerndsten Begriffe der Versicherungswirtschaft ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Diesem kann dadurch begegnet werden, dass man mit der Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens eine lebenslange Rentenzahlung ab dem Ende der Sparphase vereinbart. Dies ist grundsätzlich bei allen angebotenen Tarifen für eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung möglich. Inwieweit Steuern auf die Rentenzahlungen der Versicherungsgesellschaft zu entrichten sind, hängt neben der Höhe der übrigen Einkünfte, beispielsweise durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, davon ab, ob es sich bei der Versicherung um eine rein private oder eine staatlich geförderte Variante (Riester oder Rürup) handelt.

Bei Versicherungen, die nach den Bestimmungen über die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge zertifiziert sind (Riester und Rürup) ist die lebenslang garantierte Rente vollständig einkommensteuerpflichtig. Der tatsächliche Steuersatz ergibt sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen unter Berücksichtigung sämtlicher steuerpflichtiger übriger Einkünfte im Ruhestand. Sofern keine Förderung seitens des Staates in Firm von Zulagen oder Steuervergünstigungen in der Beitragsphase in Anspruch genommen wurde, ist lediglich der geringere Ertragsanteil der Rentenzahlung, der sich aus dem Eintrittsalter in die Rentenphase ergibt, zu versteuern. Dieser wesentliche Unterschied ist bei der Finanzplanung und der Auswahl der jeweiligen Versicherung unbedingt zu berücksichtigen.

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Mittwoch, 30. Mai 2012

Risikolose Geldanlage

Risikolose Geldanlage


Man sollte sich von der Illusion verabschieden, es gebe Geldanlagen, die keine Risiken beinhalten. Natürlich gibt es in Einzelfällen (z.B. Tagesgeldkonten bei Banken mit deutscher Einlagensicherung) praktisch kein Verlustrisiko. Allerdings gehen diese risikolosen Formen der Kapitalanlage entsprechend mit niedrigen Renditen einher. Im Zweifelsfall beinhalten sie daher durchaus reale Verlustrisiken, was die Kaufkraft angeht, wenn nämlich die Rendite (nach Steuern!) geringer ausfällt als die Inflationsrate. Wer dieses Dilemma erkannt hat und entsprechend höhere Renditen erwirtschaften will, muss jedoch zwangsläufig bereit sein, auch Risiken einzugehen. Dies bedeutet, dass man sich bewusst sein muss, dass zumindest auf kürzere Frist grundsätzlich auch Verlustrisiken bestehen können, so dass man in Falle eines Verkaufs oder der Auflösung zu einem ungünstigen Zeitpunkt tatsächliche Verluste erleiden würde. Dieses Risiko wird bei manchen Produkten für den Anleger auf den ersten Blick durch Kapitalgarantien eliminiert. Man sollte sich vor dem Kauf jedoch eingehend über die genauen Garantiebedingungen informieren. Spezielle Fonds (Garantiefonds) beispielsweise garantieren den Nominalwert der Anlage, allerdings nur zum Erstverkaufszeitpunkt und grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. ab einer gewissen Mindestlaufzeit. Zudem ist es schwierig, diese Fonds ohne Ausgabeaufschlag zu kaufen, was aufgrund dieser Kosten die Rendite schmälert. Bei Versicherungen ist es ähnlich: Mitunter werden neben der Kapitalgarantie auch Mindestrenditen zugesagt, die man als Anleger jedoch nur realisieren kann, wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen eingehalten werden, beispielsweise hinsichtlich einer bestimmten Mindestansparzeit. Bei kapitalbildenden Versicherungen sollte man zum Vermögensaufbau übrigens auf gute Rentenversicherungen setzen, nicht auf Lebensversicherungen. Geldanlage und Todesfallschutz (wie man ihn beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung benötigt) gehört getrennt.

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Dienstag, 8. Juni 2010

Finanzierungspartner

Wer sich in die betriebliche Selbstständigkeit im Rahmen einer Existenzgründung begeben will, sollte wählerisch sein bei der Wahl seiner Finanzierungspartner. Banken, mit denen bislang vertrauensvoll in Fragen der Geldanlage oder im Zuge der privaten Baufinanzierung zusammengearbeitet wird, sind nicht automatisch erste Wahl bezüglich der Konditionen für eine betriebliche Aufbaufinanzierung. Insbesondere hinsichtlich der Einbindung öffentlicher Fördermittel bedarf es gegebenenfalls der Einbindung einer spezialisierten Unternehmensberatung.

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