Mittwoch, 20. Juni 2012

Frühzeitig vorsorgen

Ein klassischer Bestandteil jeder sorgsam geplanten und gut strukturierten Finanzplanung, insbesondere für den Ruhestand, sind Versicherungen. Durch einen langfristig angelegten Vermögensaufbau reduziert sich der monatliche Aufwand für ein bestimmtes Sparziel dadurch, dass der Zinseszinseffekt sein Wohl über einen längeren Zeitraum entfalten kann. Hierdurch sind bei einem frühzeitigen Beginn deutlich niedrigere Beiträge vonnöten, um das geplante oder benötigte Kapital aufzubauen. Wer hingegen später anfängt, regelmäßig zu sparen, sieht sich mit dem Umstand konfrontiert, dass ein merklich höherer Anteil seines verfügbaren Einkommens für die finanzielle Vorsorge einzusetzen ist.


Einer der schillerndsten Begriffe der Versicherungswirtschaft ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Diesem kann dadurch begegnet werden, dass man mit der Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens eine lebenslange Rentenzahlung ab dem Ende der Sparphase vereinbart. Dies ist grundsätzlich bei allen angebotenen Tarifen für eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung möglich. Inwieweit Steuern auf die Rentenzahlungen der Versicherungsgesellschaft zu entrichten sind, hängt neben der Höhe der übrigen Einkünfte, beispielsweise durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, davon ab, ob es sich bei der Versicherung um eine rein private oder eine staatlich geförderte Variante (Riester oder Rürup) handelt.

Bei Versicherungen, die nach den Bestimmungen über die staatlich geförderte zusätzliche private Altersvorsorge zertifiziert sind (Riester und Rürup) ist die lebenslang garantierte Rente vollständig einkommensteuerpflichtig. Der tatsächliche Steuersatz ergibt sich aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen unter Berücksichtigung sämtlicher steuerpflichtiger übriger Einkünfte im Ruhestand. Sofern keine Förderung seitens des Staates in Firm von Zulagen oder Steuervergünstigungen in der Beitragsphase in Anspruch genommen wurde, ist lediglich der geringere Ertragsanteil der Rentenzahlung, der sich aus dem Eintrittsalter in die Rentenphase ergibt, zu versteuern. Dieser wesentliche Unterschied ist bei der Finanzplanung und der Auswahl der jeweiligen Versicherung unbedingt zu berücksichtigen.

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