Mittwoch, 13. März 2013

Vermögen und Kreditwürdigkeit

Das Privatvermögen eines Unternehmers kann einen nicht unwesentlichen Aspekt bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch Kreditinstitute darstellen. Bereits bei der Existenzgründung kann es als generelle Voraussetzung angesehen werden, dass die finanziellen Verhältnisse des angehenden Selbstständigen als geordnet zu beurteilen sind. Dies beinhaltet eine Schufa-Auskunft, die keinerlei Negativmerkmale aufweist, die auf Zahlungsschwierigkeiten in der jüngeren Vergangenheit schließen lassen. Bestehende Kredite müssen im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit stehen, auch unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, wie sie sich anhand des Business Plans voraussichtlich darstellen werden. Hinsichtlich des Business Plans ist es grundsätzlich von Vorteil, diesen mit Hilfe einer versierten Unternehmensberatung auszuarbeiten, um ein Höchstmaß an Realitätsnähe bezogen auf die Planwerte zu erreichen und auch formalen Anforderungen zu genügen.

Spätestens, wenn ein Unternehmen der Existenzgründung entwachsen ist, steigt der Finanzierungsbedarf in aller Regel an. Einzusetzendes Privatvermögen, gegebenenfalls als Kreditsicherheit mittels Verpfändung, stellt in dieser Phase einen dauerhaften Aspekt rund um die Finanzierung und die Kreditkonditionen dar. Umgekehrt sollte der Unternehmer seine privaten Verbindlichkeiten fortlaufend einer Kostenkontrolle unterziehen. Insbesondere für eine private Immobilienfinanzierung besteht bei Prolongationen ein nicht unerhebliches Sparpotenzial, das genutzt werden sollte, um den Betrieb durch geringere Privatentnahmen entlasten zu können.

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Mittwoch, 6. März 2013

Gestaltungsmöglichkeit bei der Finanzierung

Erhöhte Raten zu Beginn oder zum Schluss einer Finanzierung sind Gestaltungsmöglichkeiten, die bei einem entsprechenden Bedarf des Kunden bisweilen vereinbart werden können. Beim Leasing gibt es zum Einen bei einigen Anbietern die Option einer erhöhten ersten Rate. Eine Alternative wäre die Vereinbarung einer Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages.

Für Ratenkredite sind Sonderzahlungen zu Beginn des Vertrages eher unüblich, auch für eine Immobilienfinanzierung. Sofern Eigenmittel des Kunden in die Finanzierung eingebracht werden sollen, vollzieht sich dies für gewöhnlich außerhalb des Kredit- bzw. Darlehensvertrages. Die gängige Alternative sind Sondertilgungen, die vom Kunden geleistet werden. Diese Möglichkeit steht dem Kreditnehmer je nach vertraglicher Vereinbarung jederzeit, einmal jährlich oder gar nicht zur Verfügung.

Sofern die erhöhte Rate vertraglich vereinbart ist und zum Ende der Vertragslaufzeit als Schlussrate zu leisten ist, spricht man gelegentlich auch von einem Ballonkredit oder einer Ballonfinanzierung. In der Regel liegt dieser Variante die Überlegung zugrunde, dass diese erhöhte Rate aus dem Verkaufserlös des finanzierten Objekts, meist einem Fahrzeug finanziert werden soll. Der Kunde hat somit den Vorteil einer durchgängig niedrigen Belastung, trägt aber das Risiko, dass die Schlussrate nicht vollständig aus dem geplanten Verkaufserlös geleistet werden kann. In diesem Falle wäre unter Umständen eine Nachfinanzierung zu nicht mehr so günstigen Konditionen in die Wege zu leiten. Die bilanziellen Unterschiede, die Vorteile und Nachteile sowie die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und Unterschiede zwischen Ballonkredit und Leasing können Selbstständige und Unternehmen in Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Unternehmensberatung abklären.

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