Mittwoch, 6. März 2013

Gestaltungsmöglichkeit bei der Finanzierung

Erhöhte Raten zu Beginn oder zum Schluss einer Finanzierung sind Gestaltungsmöglichkeiten, die bei einem entsprechenden Bedarf des Kunden bisweilen vereinbart werden können. Beim Leasing gibt es zum Einen bei einigen Anbietern die Option einer erhöhten ersten Rate. Eine Alternative wäre die Vereinbarung einer Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages.

Für Ratenkredite sind Sonderzahlungen zu Beginn des Vertrages eher unüblich, auch für eine Immobilienfinanzierung. Sofern Eigenmittel des Kunden in die Finanzierung eingebracht werden sollen, vollzieht sich dies für gewöhnlich außerhalb des Kredit- bzw. Darlehensvertrages. Die gängige Alternative sind Sondertilgungen, die vom Kunden geleistet werden. Diese Möglichkeit steht dem Kreditnehmer je nach vertraglicher Vereinbarung jederzeit, einmal jährlich oder gar nicht zur Verfügung.

Sofern die erhöhte Rate vertraglich vereinbart ist und zum Ende der Vertragslaufzeit als Schlussrate zu leisten ist, spricht man gelegentlich auch von einem Ballonkredit oder einer Ballonfinanzierung. In der Regel liegt dieser Variante die Überlegung zugrunde, dass diese erhöhte Rate aus dem Verkaufserlös des finanzierten Objekts, meist einem Fahrzeug finanziert werden soll. Der Kunde hat somit den Vorteil einer durchgängig niedrigen Belastung, trägt aber das Risiko, dass die Schlussrate nicht vollständig aus dem geplanten Verkaufserlös geleistet werden kann. In diesem Falle wäre unter Umständen eine Nachfinanzierung zu nicht mehr so günstigen Konditionen in die Wege zu leiten. Die bilanziellen Unterschiede, die Vorteile und Nachteile sowie die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und Unterschiede zwischen Ballonkredit und Leasing können Selbstständige und Unternehmen in Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Unternehmensberatung abklären.

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