Mittwoch, 29. Juni 2011

Förderrenten

Wie man seine private Altersvorsorge plant, ist eine Frage der individuellen Zielsetzung und des persönlichen Bedarfs. Wer als Selbstständiger durch seine berufliche Tätigkeit während seines Arbeitslebens bereits genug beiseite legen konnte, um seinen Ruhestand zu finanzieren, muss sich um einen planvollen langfristigen Vermögensaufbau nicht mehr kümmern. Wer jedoch noch einige Jahre auf dem Buckel hat und absehen kann, dass das Ersparte noch nicht ausreichend sein könnte, ist auf Zusatzeinkünfte angewiesen. Die Basis stellt grundsätzlich die gesetzliche Rente dar. Wer als Selbstständiger hier jedoch nur geringe Ansprüche erwarten kann, da er für den überwiegenden Zeitraum von der Beitragspflicht befreit war und auch keine freiwilligen Beiträge eingezahlt hat, hat dementsprechend nur eine geringe Basis für Einkünfte im Alter. Die sogenannte Basis-Rente kann insoweit Abhilfe schaffen. Sie hat viele Vorteile, unter anderem die staatliche Förderung durch eine hohe Steuerbegünstigung. Der Nachteil ist allerdings, dass man keine Auszahlungen erhalten kann, sondern nur eine lebenslange Leibrente, die zudem nur in Grenzen vererbbar ist, als Leistung erhält. Wer sich hiermit nicht anfreunden kann, sollte prüfen, inwieweit er förderberechtigt für die Riester-Rente ist. Auch bei Selbstständigen kann dies der Fall sein; Unternehmer und Selbstständige können sich hierüber bei einer unabhängigen Unternehmensberatung informieren und gegebenenfalls das Für und Wider der einzelnen Förderrenten besprechen.

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Mittwoch, 11. Mai 2011

Steigende Lücken

Wer sich als Selbstständiger nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in auskömmlichem Ausmaß für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben verlassen kann, muss logischerweise aus eigener Kraft seine private Altersvorsorge auf die Beine stellen, d.h., erwirtschaften. Ein verbreitetes und beliebtes Instrument hierzu waren Lebensversicherungen. “Waren“ trifft es insoweit besser als “sind“, da die Verbreitung – Neuabschlüsse und bestehende Verträge – seit Jahren rückläufig ist und zudem eine anhaltend hohe Zahl von Policen vorzeitig gekündigt wird. Dies hängt unmittelbar mit der sinkenden Beliebtheit von kapitalbildenden klassischen Lebensversicherungen zusammen. Die Rendite dieser Form der langfristigen Geldanlage stellt sich nämlich seit Längerem als rückläufig dar. Bedingt durch anhaltend niedrige Zinsen konnten die Versicherer in der überwiegenden Zahl der Fälle die ursprünglich bei Vertragsbeginn unverbindlich prognostizierten Überschussbeteiligungen nicht mehr aufrecht erhalten, sondern mussten hierbei Abstriche machen. Die Gesamtverzinsung des eingesetzten Kapitals bleibt also bei vielen aktuell laufenden Verträgen unter den Erwartungen. Für diejenigen, die hierbei absehbare Lücken bei der Altersvorsorge schließen wollten, ergibt sich die Konsequenz, dass sich die entsprechende Lücke vergrößert. Welche Optionen im konkreten Einzelfall die sinnvollste ist – Verträge weiterführen und auf Besserung hoffen, Beiträge reduzieren (oder Vertrag komplett beitragsfrei stellen) und parallel alternative Vorsorge betreiben, beispielsweise mit guten Fondspolicen oder mit Fondssparplänen mit Fonds ohne Ausgabeaufschlag, oder – meist der teuerste Weg – die Lebensversicherung kündigen, sollte man eingehend prüfen und hierzu sich nicht scheuen, die Dienste einer unabhängigen Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um jeweils Pro und Contra einzelner Möglichkeiten eingehend durchzudiskutieren.

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Freitag, 4. Februar 2011

Dürfen Existenzgründer riestern?

Auch Existenzgründer dürfen einen Riester-Vertrag abschließen. Ob sie hierfür eine staatliche Förderung erhalten, ist eine andere Frage. Dies hängt davon ab, ob sie einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Dies ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären. Hierbei ist zu bedenken, dass die mögliche Riester-Förderung für die Altersvorsorge nur ein Aspekt ist: Vielmehr ist im Zuge der Existenzgründung die soziale Absicherung insgesamt von wesentlicher Bedeutung. Die entsprechenden Aufwendungen sind in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen. Der Business Plan, der üblicherweise mit einem Existenzgründungscoach oder einer Unternehmensberatung erstellt wird, muss hinsichtlich der Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens auch diese Beträge ins Kalkül ziehen.

Die staatliche Förderung der Riester-Rente sorgt einerseits für eine Mindestrendite der langfristigen Geldanlage und stellt andererseits sowohl eine Garantie zumindest der eingezahlten Beträge als auch einen Schutz vor Zugriffen Dritter sicher (sogenanntes Schonvermögen im Zusammenhang mit Hartz IV). Wer als Selbstständiger nicht gefördert wird, weil er nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft ist, und auch keinen entsprechenden Ehepartner vorweisen kann, für den kann sich ein Riester-Vertrag, auch wenn er nicht gefördert wird, dennoch lohnen im Hinblick auf die Renditechancen bei gleichzeitig bestehender Beitragsgarantie. Der Riester-Vertrag wird in diesem Fall wie eine gewöhnliche private Rentenversicherung behandelt.

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Mittwoch, 1. Dezember 2010

Wichtige Aspekte bei der Existenzgründung

Bei einer Existenzgründung geht es um weit mehr als seinen Business Plan zu verfolgen und seinen Betrieb möglichst schnell zum Laufen zu bringen. Vielmehr ist man gut beraten, die mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit einher gehende Bürokratie nicht zu unterschätzen. Diese betrifft auch und insbesondere die einzelnen Zweige der Sozialversicherung. Über diesbezügliche Pflichten, Regelungen und Wahlmöglichkeiten kann man sich bei den entsprechenden Trägern informieren, ergänzend bei einer mit Fragen rund um Existenzgründungen befassten Unternehmensberatung.
Unter den Themenkomplex Sozialversicherung fallen die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Die Absicherung der Arbeitskraft (Schwere Krankheiten bzw. Berufsunfähigkeit) ist in der Regel nur über einen gesetzlichen Mindestschutz durch Leistungen der Deutschen Rentenversicherung geregelt, sofern man nicht eine private Vorsorge in die Wege leitet.

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Donnerstag, 26. August 2010

bAV

Die Betriebliche Altersvorsorge hat für Arbeitgeber zwar den Nachteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwands, jedoch auch Vorteile, die vornehmlich in der Sozialabgabenersparnis liegen. Bei der Ausgestaltung der innerbetrieblichen Modalitäten etwa für die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben, kann es sich zweckdienlich sein, eine Unternehmensberatung zu konsultieren. Zu klären sind beispielsweise tarifvertragliche Vorränge, Durchführungswege, bilanzielle Aspekte, Haftungsrisiken sowie Kostenstrukturen.
Eine bewährte Lösung stellt beispielsweise eine Direktversicherung bei einem renommierten Anbieter dar, der den Arbeitgeber von Haftungsfragen freistellt, bei dem aufgrund garantierter Rentensteigerungen die jährliche Rentenanpassungsprüfung durch den Arbeitgeber entfällt und der für die Arbeitnehmer als versicherte Personen eine im Vergleich kostengünstige Betriebliche Altersvorsorge mit hohen Renditechancen und garantierter Mindestverzinsung bietet.

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Dienstag, 15. Juni 2010

Optionen zur Altersvorsorge

Unternehmer und beruflich Selbstständige, die keine oder nur unbedeutende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut haben und auch keinem berufsständischen Versorgungswerk wie einige Freiberufler angehören, müssen ihre private Altersvorsorge komplett in die eigene Hand nehmen. Die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Steuervorteilen zu erhalten, besteht durch die Rürup-Rente (Basis-Rente). In aller Regel wird jedoch das Unternehmen bzw. der Betrieb das maßgebliche Vermögen darstellen. Im Zuge einer Nachfolgeregelung kann der Gegenwert in einer Summe durch Veräußerung fließen oder es können durch Verpachtung regelmäßige Einnahmen generiert werden. Hinsichtlich des Unternehmenswertes bietet sich ein Gutachten einer Unternehmensberatung an. Selbstgenutztes Wohneigentum kann durch eine Umkehrhypothek die Altersvorsorge dahingehend unterstützen, dass durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine Immobilienrente gezahlt wird. Dies ist unabhängig von der Bonität des Kunden möglich, da dieser keinerlei Zahlungen zu erbringen hat. Wesentliche Voraussetzung für die Generierung einer Immobilienrente ist die weitgehende Lastenfreiheit der Immobilie. Eine Baufinanzierung sollte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses somit bereits ihre Erledigung gefunden haben.

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