Freitag, 4. Februar 2011

Dürfen Existenzgründer riestern?

Auch Existenzgründer dürfen einen Riester-Vertrag abschließen. Ob sie hierfür eine staatliche Förderung erhalten, ist eine andere Frage. Dies hängt davon ab, ob sie einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Dies ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären. Hierbei ist zu bedenken, dass die mögliche Riester-Förderung für die Altersvorsorge nur ein Aspekt ist: Vielmehr ist im Zuge der Existenzgründung die soziale Absicherung insgesamt von wesentlicher Bedeutung. Die entsprechenden Aufwendungen sind in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen. Der Business Plan, der üblicherweise mit einem Existenzgründungscoach oder einer Unternehmensberatung erstellt wird, muss hinsichtlich der Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens auch diese Beträge ins Kalkül ziehen.

Die staatliche Förderung der Riester-Rente sorgt einerseits für eine Mindestrendite der langfristigen Geldanlage und stellt andererseits sowohl eine Garantie zumindest der eingezahlten Beträge als auch einen Schutz vor Zugriffen Dritter sicher (sogenanntes Schonvermögen im Zusammenhang mit Hartz IV). Wer als Selbstständiger nicht gefördert wird, weil er nicht als rentenversicherungspflichtig eingestuft ist, und auch keinen entsprechenden Ehepartner vorweisen kann, für den kann sich ein Riester-Vertrag, auch wenn er nicht gefördert wird, dennoch lohnen im Hinblick auf die Renditechancen bei gleichzeitig bestehender Beitragsgarantie. Der Riester-Vertrag wird in diesem Fall wie eine gewöhnliche private Rentenversicherung behandelt.

Labels: , , , , , , , , , ,

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite