Mittwoch, 12. Januar 2011

Existenzgründung: Haftung und Versicherungen

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es auch, den Bedarf an betrieblichen Versicherungen in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz als Schutz vor unberechtigten Ansprüchen Dritter ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Letztendlich unterliegt das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko, sofern es sich nicht um bestehendes geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche). Auch die Wahl einer juristischen Person als Unternehmensform schützt in der Praxis aufgrund des Risikos der Durchgriffshaftung bzw. aufgrund von erforderlichen selbstschuldnerischen Bürgschaften für betriebliche Finanzierungen nicht vor der persönlichen Haftung des oder der Existenzgründer. Diese Thematik sollte eingehend mit einer in Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung versierten Unternehmensberatung im Vorfeld besprochen werden.

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