Freitag, 3. Dezember 2010

Hinweise zum Business Plan

Der Business Plan für eine vorgesehene Existenzgründung enthält zunächst eine verbale Erläuterung der Geschäftsidee bzw. des Gründungsvorhabens sowie einen (häufig umfangreichen) Zahlenteil, der die geplante Geschäftsentwicklung komprimiert und übersichtlich darstellt. Hierunter fallen eine Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und eine Liquiditätsvorschau.
Wie umfangreich der Business Plan im Einzelfall zu sein hat und über welchen Zeitrahmen sich das Zahlenwerk zu erstrecken hat, kann nicht pauschal angegeben werden. Zum einen hängt dies von der Komplexität des Geschäftsvorhabens ab, zum anderen vom Adressaten. Beispielsweise kann ein (knapp gehaltener) Business Plan ausreichend für einen Antrag auf den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit sein, während für Kredite von öffentlichen Förderinstituten eine noch tiefere und ausführlichere Darstellung erforderlich ist.
Grundsätzlich ist es jedoch erforderlich, dass das Zahlenwerk in sich geschlossen und widerspruchsfrei ist. Zudem muss es in Verbindung mit der Branchensituation plausibel sein und von dem Selbstständigen in spe erläutert und vertreten werden können. Insbesondere, wenn keine einschlägigen kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vorhanden sind, empfiehlt es sich, eine Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung bei der Erstellung des Business Plans einzugehen.

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