Mittwoch, 12. Januar 2011

Existenzgründung: Haftung und Versicherungen

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es auch, den Bedarf an betrieblichen Versicherungen in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich des Unternehmens und damit vom Risikogehalt der Geschäftstätigkeit zu prüfen. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung wird in aller Regel unumgänglich sein, um drohende Haftungsrisiken gegenüber Dritten im Umfang zu begrenzen bzw. auszuschließen. In einem Zuge kauft man hierdurch auch passiven Rechtsschutz als Schutz vor unberechtigten Ansprüchen Dritter ein. Welche Risiken in welchem Umfang bestehen und wie bzw. wodurch abzusichern oder zu begrenzen sind, ist grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten abhängig.
Letztendlich unterliegt das Privatvermögen des Unternehmers einem Haftungsrisiko, sofern es sich nicht um bestehendes geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche). Auch die Wahl einer juristischen Person als Unternehmensform schützt in der Praxis aufgrund des Risikos der Durchgriffshaftung bzw. aufgrund von erforderlichen selbstschuldnerischen Bürgschaften für betriebliche Finanzierungen nicht vor der persönlichen Haftung des oder der Existenzgründer. Diese Thematik sollte eingehend mit einer in Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung versierten Unternehmensberatung im Vorfeld besprochen werden.

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Donnerstag, 11. November 2010

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich in die berufliche Selbstständigkeit im Rahmen einer Existenzgründung begibt, sollte dringend sein privates Versicherungsportefeuille überprüfen. Insbesondere hinsichtlich einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich hierbei Handlungsbedarf ergeben.
Die Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften schließen Berufe und Tätigkeiten mit besonders hohen gesundheitlichen Risiken aus. Andere berufliche Tätigkeiten wiederum sind mit nicht unerheblichen Risikozuschlägen versehen. Auch werden nicht wenige Anträge auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Seiten der Versicherungsgesellschaften im konkreten Einzelfall abgelehnt, beispielsweise aufgrund bestehender Vorerkrankungen. Alternativ können auch einzelne Leistungsmerkmale im Vertrag ausgeschlossen werden, so dass der Versicherungsschutz nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, oder es werden hohe Risikozuschläge verlangt, die die Berufsunfähigkeitsversicherung im Einzelfall kaum mehr bezahlbar machen.
Als alternative Versicherungen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen eine sogenannte Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge), eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Grundfähigkeitsversicherung zur Verfügung.

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Freitag, 28. Mai 2010

Haftungsfragen bei der Existenzgründung

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, Haftungsgefahren zu erkennen und abzudecken bzw. zu begrenzen. Fragen rund um die Haftung münden in die Themenbereiche “Wahl der Rechtsform des Betriebes“ und “Betriebliche Versicherungen“. Auch die Geschäftsbeziehung zu Kreditinstituten ist tangiert. Eine haftungsbegrenzende Gesellschaftsform (z.B. GmbH) schützt in der Praxis nur vor Dritten. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen in diesen Fällen grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter. Das Privatvermögen des Unternehmers unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), letztlich einem Haftungsrisiko durch den Zugriff Dritter im Falle der Insolvenz.

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