Freitag, 28. Mai 2010

Haftungsfragen bei der Existenzgründung

Im Zuge einer Existenzgründung gilt es, Haftungsgefahren zu erkennen und abzudecken bzw. zu begrenzen. Fragen rund um die Haftung münden in die Themenbereiche “Wahl der Rechtsform des Betriebes“ und “Betriebliche Versicherungen“. Auch die Geschäftsbeziehung zu Kreditinstituten ist tangiert. Eine haftungsbegrenzende Gesellschaftsform (z.B. GmbH) schützt in der Praxis nur vor Dritten. Banken und Sparkassen als Gläubiger verlangen in diesen Fällen grundsätzlich zur Sicherung ihrer Kredite eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter. Das Privatvermögen des Unternehmers unterliegt, sofern es sich nicht um geschütztes Altersvorsorge-Vermögen handelt (Riester, Rürup, erworbene bAV-Ansprüche), letztlich einem Haftungsrisiko durch den Zugriff Dritter im Falle der Insolvenz.

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