Donnerstag, 26. August 2010

bAV

Die Betriebliche Altersvorsorge hat für Arbeitgeber zwar den Nachteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwands, jedoch auch Vorteile, die vornehmlich in der Sozialabgabenersparnis liegen. Bei der Ausgestaltung der innerbetrieblichen Modalitäten etwa für die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben, kann es sich zweckdienlich sein, eine Unternehmensberatung zu konsultieren. Zu klären sind beispielsweise tarifvertragliche Vorränge, Durchführungswege, bilanzielle Aspekte, Haftungsrisiken sowie Kostenstrukturen.
Eine bewährte Lösung stellt beispielsweise eine Direktversicherung bei einem renommierten Anbieter dar, der den Arbeitgeber von Haftungsfragen freistellt, bei dem aufgrund garantierter Rentensteigerungen die jährliche Rentenanpassungsprüfung durch den Arbeitgeber entfällt und der für die Arbeitnehmer als versicherte Personen eine im Vergleich kostengünstige Betriebliche Altersvorsorge mit hohen Renditechancen und garantierter Mindestverzinsung bietet.

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