Mittwoch, 27. Februar 2013

Bürgschaften zur Kreditsicherung



Eine Bürgschaft ist eine klassische Form der Kreditsicherung. Hierbei steht der Bürge dafür ein, dass der vergebene Kredit vom Kreditnehmer entsprechend den Regelungen des Kreditvertrages zurückgezahlt wird. Im Falle von Zahlungsstörungen kann sich die finanzierende Bank oder Sparkasse somit an den Bürgen halten. Bei einer Begleichung der zugrundeliegenden Forderung durch den Bürgen kann sich dieser als Folge des gesetzlichen Forderungsübergangs an den Kreditnehmer als Hauptschuldner wenden. Die Bürgschaft spielt im Zusammenhang mit einem Ratenkredit nur selten eine Rolle. Anders verhält es sich bei einer Immobilienfinanzierung, allerdings nicht unbedingt dergestalt, dass Kreditinstitute eine Bürgschaft zur Durchführung der Finanzierung verlangen. Vielmehr werden oftmals Bürgschaften gegenüber den ausführenden Bauunternehmen zugunsten des Bauherrn ausgelegt.

Kredite an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, werden in aller Regel durch Kreditinstitute nur dann vergeben, wenn sie durch Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert sind. Dieser Aspekt kann im Rahmen der Wahl der Rechtsform im Zuge einer Existenzgründung von Bedeutung sein. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Aufnahme einer Finanzierung lässt sich gegenüber Kreditinstituten kaum vermeiden. Gegenüber Lieferanten mag dies im Zweifelsfall anders zu gestalten sein, jedoch sollten die Konditionen für etwaige Lieferantenkredite sowie Branchenusancen ebenso, vorzugsweise unter Einbeziehung einer Unternehmensberatung, bei der Wahl der Rechtsform ins Kalkül gezogen werden.

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