Rechtsanspruch geht dem Ende entgegen
Derzeit ist es noch so, dass man einen Rechtsanspruch auf Selbstständigkeit hat. Bedeutsam ist dies, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung mit staatlicher Hilfe in die Wege leiten will. Ab dem 1. November ändern sich jedoch die einschlägigen Rahmenbedingungen rund um den Gründungszuschuss. Dieser wird nämlich in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es scheint allerdings so, dass diese formale Änderung nur wenig praktische Bedeutung haben wird. Denn bislang bedurfte es für die Bewilligung des Zuschusses ohnehin einer fachkundigen Stellungnahme beispielsweise von einer Unternehmensberatung, in der das Konzept für die Gründung beurteilt wird.
Labels: Existenzgründung, Gründungszuschuss, Unternehmensberatung
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