Dienstag, 21. Juni 2011

VFE

VFE ist Bankenjargon und steht als Abkürzung für Vorfälligkeitsentschädigung. Entschädigt wird ein Kreditinstitut, also eine Bank oder eine Sparkasse, manchmal in Zusammenhang mit einer Baufinanzierung auch ein staatliches Förderinstitut, das im engeren Sinne keine Bank ist, da es nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht und entsprechend nicht im Kreditwesengesetz als Kreditinstitut verankert ist. Die Entschädigung wird dann fällig, wenn Teile eines Kredits vor Fälligkeit zurückgezahlt werden. Vorliegen muss also eine Kündigungsfrist, die nicht eingehalten wurde. In der Praxis handelt es sich um eine Festzinsbindungsvereinbarung, die zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart wurde. Dies geschieht vorwiegend aus dem Grunde, um für beide Seiten eine nachteilige Zinsentwicklung in ihrer finanziell schädlichen Wirkung auszuschließen und somit Planungssicherheit zu schaffen. Festzinsvereinbarungen wirken somit wie Versicherungen.
Zu beachten bei Festzinsvereinbarungen ist allerdings, dass der Sicherheit gegenüber möglichen Zinssteigerungen auch der Nachteil einer geringeren Flexibilität seitens des Kreditnehmers gegenübersteht. Eine vorzeitige Rückzahlung ist, sofern sie nicht einzelvertraglich, meist gedeckelt für Teilbeträge pro Kalenderjahr, vereinbart wurde, grundsätzlich nicht möglich. Auch außerplanmäßige Sondertilgungen stoßen, außer bei Wohn-Riester, das ja auf eben solchen Sondertilgungen aufbaut, auf Schwierigkeiten. Diese äußern sich in der geschilderten Vorfälligkeitsentschädigung, die das Kreditinstitut als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur planmäßigen und vertragskonformen Fortführung des Darlehens berechnet. Die dargestellten Aspekte sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn man sich zwischen verschiedenen Angeboten im Rahmen einer Anschlussfinanzierung entscheiden soll. Grundsätzlich sind variable Darlehen nämlich günstiger als solche mit Festzinsvereinbarung. Hier erfahren Sie alles zur Baufi.

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