Freitag, 10. Juni 2011

Absicherung durch Immobilien

Versicherungen und Immobilien stehen sowohl in unmittelbarem Zusammenhang als auch in Konkurrenz zueinander. Der Zusammenhang ergibt sich schlicht dadurch, dass Immobilien zu versichern sind. Als Pflichtversicherung ausgestaltet ist die Feuerversicherung des Objekts, bei einem im Bau befindlichen Objekt gilt dies entsprechend für eine Feuerrohbauversicherung. In der Praxis ganz überwiegend vorherrschend ist demgegenüber eine verbundende Wohngebäudeversicherung, die auch Schäden aufgrund von Sturm und Hagel sowie gegebenenfalls Elementarschäden durch beispielsweise Flut oder Lawinenabgang, bisweilen auch durch Erdbeben induzierte Schäden des Gebäudes abdeckt.
Demgegenüber ergibt sich die Konkurrenzsituation zwischen Immobilien und Versicherungen im Hinblick auf mögliche Wege, die private Altersvorsorge aufzustocken. Immobilien, sowohl als selbstgenutztes Wohneigentum als auch als Renditeobjekt kommen für einen planmäßigen, langfristig orientierten Vermögensaufbau ebenso in Betracht wie kapitalbildende Versicherungen, wobei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass innerhalb der beiden Grundsätzlichen Kategorien von Policen, die als Vorsorgeprodukte für den Vermögensaufbau angeboten werden, nämlich Lebensversicherung und Rentenversicherung, letztgenannte unter dem Aspekt eines renditeorientierten Sparens den Vorzug erhalten sollte. Eine Lebensversicherung hingegen beinhaltet neben dem Sparvorgang überdies auch eine Todesfallabsicherung, die sich allerdings weitaus kostengünstiger mittels einer reinen Risiko-Lebensversicherung darstellen lässt. Diese wird häufig in mittelbarem Zusammenhang mit Immobilien, nämlich bei dem Abschluss einer Baufinanzierung, herangezogen, um sicherzustellen, dass Hinterbliebene im Falle des vorzeitigen Ablebens eines für das Haushaltseinkommen maßgeblich Verantwortlichen die Immobilie nicht zwangsweise veräußern müssen.

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