Montag, 30. Mai 2011

Tilgung neu gestalten

Unter entsprechenden Voraussetzungen lässt sich im Zuge einer anstehenden Anschlussfinanzierung, wenn ohnehin Zins und Tilgung neu vereinbart werden, die sogenannte Eigenheimrente in eine laufende Baufinanzierung zusätzlich integrieren. Zweck ist es hierbei, mit Hilfe dieser Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine schnellere Tilgung der Darlehen zu erreichen, die für die Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen wurden. Wohn-Riester (umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente) funktioniert dergestalt, dass die staatlichen Altersvorsorgezulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen) als zusätzliche Sondertilgungen in eine private Immobilienfinanzierung einfließen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Förderberechtigung. Vor allen Dingen bei beruflich Selbstständigen stellen sich die Förderbedingungen im Detail als kompliziert dar. Als Ansprechpartner hierfür steht beispielsweise eine in Fragen rund um die Finanzierung bewanderte unabhängige Unternehmensberatung zur Verfügung.

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