Dienstag, 26. April 2011

Wofür benötigt man eine Unternehmensberatung?

Externe Unternehmensberater werden bisweilen vergleichsweise selten in die Betriebe geholt, wenn es brennt. Die Fälle, in denen Consultants quasi als Krisenmanagement fungieren sollen, werden mitunter durch die Hausbank des Unternehmens im Zusammenhang mit einem übergeordneten Sanierungskonzept initiiert. Hierbei steht also mindestens die Fortführung der Unternehmensfinanzierung durch die bisherigen Kreditgeber auf dem Spiel, wenn nicht gar die Solvenz des Betriebes insgesamt. Auch in Fragen der Unternehmensstrategie, beispielsweise im Zuge von Fusionen, Übernahmen oder der Expansion in neue Märkte, werden Business Consultants nicht selten ins Boot geholt. Kostenintensive Großprojekte wie etwa die Implementierung einer neuen IT-Plattform werden desgleichen häufig durch die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen durchgeführt. Häufiger stehen jedoch handlichere Probleme auf der Agenda. Beispielsweise benötigen angehende Selbstständige für den Sprung aus der Arbeitslosigkeit, um den Gründungszuschuss für ihre Existenzgründung von der Agentur für Arbeit bewilligt zu bekommen, eine fachkundige Stellungnahme. Hier kann man sich an eine Unternehmensberatung wenden, die die Tragfähigkeit des Vorhabens prüft. Eng damit zusammenhängend ist ein Business Plan. Dieser ist für den Gründungszuschuss nicht erforderlich, wird in aller Regel jedoch von Kreditinstituten zur Auflage gemacht, sofern sie sich an der Finanzierung eines Existenzgründungsvorhabens beteiligen sollen, indem sie die notwendigen Kredite für Anfangsinvestitionen oder Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Ebenfalls ist ein Business Plan für gewöhnlich dann einzureichen, wenn ein Betrieb staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will. Dass die Geschäftsführer bzw. Inhaber eines Unternehmens im Zweifel Mühe haben, den diesbezüglichen Förderdschungel zu durchdringen und die Antrags- und Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Programme selbstständig sicherzustellen, ist dies in der Praxis der Regelfall und nicht die Ausnahme.

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